Die Finanzaufsicht Bafin plant offensichtlich einen Alleingang bei der Begrenzung von Provisionen für Lebensversicherungen, sollte die Politik nicht handeln.
Grund für ein mögliches Einschreiten der Finanzaufsicht ist nach Auffassung der Bafin die Bewertung des seit 2014 geltenden Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), wonach sich die Vergütungen im Vertrieb von Lebensversicherungen nicht im ausreichenden Maße reduziert hätten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund auf der jährlichen Konferenz der Behörde angekündigt haben, dass die Bafin in diesem Zusammenhang selbst tätig werde, sollte sich die Politik im ersten Quartal de kommenden Jahres nicht auf Maßnahmen zur Deckelung der Provisionen verständigen können.
Fehlanreize vermeiden
Sollte es zu keinem Deckel kommen, will die Bafin im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes handeln. In Paragraf 48a „Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten“ geht es unter anderem um die Vermeidung von Interessenkonflikten und Fehlanreizen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden durch falsch gesetzte finanzielle Anreize in Richtung Vertrieb. Die Bafin will deshalb die seinerzeit von ihr vorgestellte Grundprovision von 2,5 Prozent durchsetzen. Nur wenn der Vermittler nicht näher bezeichnete weitere Qualitätskriterien erfülle, könne eine Provision von bis zu vier Prozent zulässig sein.
Seite zwei: Deckel widerspricht der Vertragsfreiheit