Das Unternehmen bot „IK-Festzinskonten“ an, teilt die BaFin mit. Anlegerinnen und Anlegern sei dabei die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen worden.
Auf diese Art nahm das Unternehmen über sieben Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern entgegen, berichtet die Behörde. Damit betreibe die IK Investment Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Um Anlegergelder zu sichern, hat die BaFin alle bekannten Inlandskonten des Unternehmens und der einbezogenen Unternehmen gesperrt. Zudem hat die BaFin einen Abwickler bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann von der Curator AG Insolvenzverwaltung aus Nürnberg. An ihn können sich auch betroffene Anlegerinnen und Anleger wenden, so die Behörde. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.