BaFin zeigt IK Investment Group GmbH die rote Karte

Geschäftsmann zeigt die rote Karte
Foto: Bildagentur PantherMedia / BrianAJackson
Symbolbild.

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 30. November 2023 angeordnet, dass die IK Investment Group GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Die Konten wurden gesperrt. Mehrere Millionen Euro Anlegergeld sind in der Brenne.

Das Unternehmen bot „IK-Festzinskonten“ an, teilt die BaFin mit. Anlegerinnen und Anlegern sei dabei die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen worden.

Auf diese Art nahm das Unternehmen über sieben Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern entgegen, berichtet die Behörde. Damit betreibe die IK Investment Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Um Anlegergelder zu sichern, hat die BaFin alle bekannten Inlandskonten des Unternehmens und der einbezogenen Unternehmen gesperrt. Zudem hat die BaFin einen Abwickler bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann von der Curator AG Insolvenzverwaltung aus Nürnberg. An ihn können sich auch betroffene Anlegerinnen und Anleger wenden, so die Behörde. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments