Die Fremont Capital Ltd. ist demnach Betreiber der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibe die Fremont Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behaupte zudem von der BaFin beaufsichtigt zu sein. „Dies trifft nicht zu“, so die Klarstellung der Behörde.
Keine KWG-Erlaubnis
Noch dreister treibt es offenbar ein weiteres Unternehmen, vor dem die Finanzaufsicht schon in der letzten Woche gewarnt hat.
Die BaFin weist demnach darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.
69 Brokers biete Interessenten auf der Internetseite www.69brokers.com Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Handelsplattform für verschiedene Finanzinstrumente an.
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