Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 entschieden, sagte Gallner bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. „Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.“
Gallner räumte ein, dass das Urteil, das einige Arbeitsrechtler als Paukenschlag bezeichnet hatten, angesichts des Trends zu Homeoffice, mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten äußerst strittig diskutiert werde. Schließlich gehe es um eine Entscheidung, von der quasi alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland betroffen seien.
Im Gegensatz zu einigen Arbeitgebervertretern sieht die BAG-Präsidentin durch die Erfassungspflicht aber keine Einschränkungen für verschiedene Arbeitszeitmodelle. „Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab.“ Auch dabei seien die geltenden Regeln wie eine elfstündige Ruhezeit pro Tag einzuhalten.(dpa)