2. Risikoreduktion
Das Aufsichtsregelwerk Solvency II verpflichte die Versicherer dazu, den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht walten zu lassen. Aus diesem Grund verlangt die Bafin von ihnen nicht nur eine eingehende Prüfung der Banken-Bonität, sondern auch Strategien, wie sich Kreditrisiken reduzieren lassen.
So sei zu prüfen, „welchen Einfluss möglicherweise nicht mehr zur Verfügung stehende Sicherungsmechanismen auf die Einhaltung der Anlagegrundsätze der Sicherheit und der Qualität haben“.
3. Portfoliodiversifikation
Eine übermäßige Risikokonzentration auf einen Anlagetypus, ein Unternehmen, oder einen geografischen Raum ist laut Bafin zu vermeiden. Sie empfiehlt den Versicherern eine Ausarbeitung von Rahmenbedingungen in Form eines internen Anlagekatalogs.
4. Finanzmarktumfeld im Blick
Die Versicherer seien verpflichtet, sich mit dem Finanzmarktumfeld zu beschäftigen. Zum Finanzmarktumfeld gehören alle relevanten unternehmensexternen Faktoren, die Einfluss auf den Wert, die Rendite und die Sicherheit von Kapitalanlagen haben, so die Bafin. (nl)
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