Das Thema Nachhaltigkeit bzw. ESG hält die Fondsbranche schon das gesamte Jahr 2020 in Atem. Trotz der großen Präsenz in den Medien bleibt das Thema in Bezug auf Immobilienfonds außerordentlich vage. Viele Marktteilnehmer fragen sich, wie diese ESG-konformen Fonds denn aussehen werden. Langsam kommt jedoch Licht ins Dunkel. Die vorliegenden EU-Verordnungen (Taxonomie und Offenlegung) lassen erste Schlüsse zu. Es liegt vor allem am Fehlen der zugehörigen Level-II-Verordnungen, dass das Bild noch immer Leerstellen hat.
Die genannten Verordnungen sind in diesem Prozess die beiden zentralen Regelwerke. Um das Zusammenspiel von Taxonomie und Offenlegungsverordnung zu verstehen, muss man folgendes wissen: Die Taxonomie ist ein Instrument, mit dem Nachhaltigkeit gemessen werden kann. Die Offenlegungsverordnung regelt, welche der gemessenen Informationen veröffentlicht werden müssen.
Zunächst muss angemerkt werden, dass es auch künftig noch nicht-nachhaltige Fonds geben wird. Das sind Vehikel, bei denen es auf Produktebene keine ESG-Ziele oder -strategien gibt. Sie sind ausdrücklich nicht verboten. Der Anbieter muss nur offenlegen, dass sein Fonds keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Bei den nachhaltigen Fonds führt die Offenlegungsverordnung zwei Gattungen ein: Die so genannten ESG-Strategiefonds und die Impact-Fonds.
ESG-Strategiefonds berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien
Die Strategiefonds beziehen ESG-Kriterien systematisch in die Anlageentscheidung ein. Sie formulieren eine Investmentstrategie, die darlegen muss, wie der Fonds die ökologischen und sozialen Eigenschaften, mit denen er wirbt, erreicht. Des Weiteren muss transparent gemacht werden, wie die Nachhaltigkeitsstrategie laufend im Investment-Prozess umgesetzt wird.
Impact-Fonds leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
Die zweite Kategorie bilden die sogenannten Impact-Fonds. Diese Fonds streben – neben finanzieller Rendite – aktiv ökologische oder soziale Ziele an. Ein Beispiel ist etwa die Reduzierung des CO2-Ausstosses. Anders ausgedrückt: Während die Strategiefonds Nachhaltigkeit berücksichtigen, zielen die Impact-Fonds darauf ab, einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Fonds muss aktiv zur Erreichung eines Umweltziels beitragen – z.B. Klimaschutz, nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Abfallvermeidung oder der Schutz gesunder Ökosysteme. Beispiele aus dem Bereich Soziales sind Investitionen, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beitragen oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördern etc.
Die Ausführungen zeigen: Die Vorgaben der EU sind anspruchsvoll. Final beurteilen kann man sie erst, wenn die noch ausstehenden Level-II-Verordnungen vorliegen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass es anfangs vermutlich erst einmal sehr wenige Immobilienfonds am Markt geben wird, die entweder zu den ESG-Strategiefonds oder den Impact-Fonds gehören.