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Balkonkraftwerke: Worauf Sie vor dem Kauf achten müssen

Janna Poll, Ergo
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Dr. Janna Poll leitet den Bereich Haftpflicht & Sach Privatkunden bei der Ergo Versicherung.

Balkonkraftwerke werden immer beliebter, sind leicht zu installieren und liefern Solarstrom für den eigenen Haushalt. Worauf Sie vor dem Kauf achten müssen. Von Cash.-Expertin Janna Poll

Sonne macht nicht nur glücklich. Sie reduziert auch die eigenen Stromkosten. Das gilt nicht nur für Hausbesitzer mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach. Auch Mieter können ihre Stromrechnung mit Solarenergie senken. Sie brauchen dafür nur ein Balkonkraftwerk mit ein oder zwei Solarmodulen. Wer umzieht, kann sie leicht demontieren und mitnehmen. Allein 2023 wurden rund 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Einige Bundesländer und Kommunen bezuschussen die Anschaffung der kleinen Solaranlagen sogar. Um deren Zahl langfristig zu erhöhen, hat die Bundesregierung zum 1. April 2024 die nötige Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht.

Das Gute an den auch Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargerät genannten Anlagen ist, dass sie nur als elektrische Haushaltsgeräte gelten. Das unterscheidet sie von den aufwendigen Dach-Anlagen. Außerdem dürfen Balkonsolaranlagen künftig mehr leisten: Galten bisher 600 Watt als Grenze, kommt nun eine Anlage mit einer Leistung bis zu 800 Watt ohne Elektroinstallateur aus.

Einfache Technik

Produziert die Photovoltaikanlage mehr Energie, als der angeschlossene Haushalt verbraucht, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz. Ein Wechselrichter auf der Rückseite des Balkonkraftwerks wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Nur der kann im Haushalt genutzt werden. Ein Kabel verbindet den Wechselrichter mit einer beliebigen Steckdose in der Wohnung.


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Die ans Netz angeschlossenen Elektrogeräte werden dann mit Solarstrom betrieben – solange die Energie reicht. Die Balkonkraftwerke sollten aus Sicherheitsgründen die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllen. Ab rund 600 Euro gibt es Komplettpakete mit einfacher, aber langlebiger Technik. Diese Investition rechnet sich. Etwa 15 bis 20 Prozent ihrer Stromkosten können sonnig gelegene Wohnungen so einsparen.

Rücksprache mit dem Vermieter

Vermieter und Eigentümergemeinschaft haben bei der Installation ein Mitspracherecht. Interessierte Mieter müssen vorher den Vermieter um Zustimmung bitten. Die kann nicht pauschal verweigert werden, wenn die Anlage Baurecht und Statik einhält, optisch nicht stört, sich leicht zurückbauen lässt und fachkundig installiert wird. Zudem darf die Bausubstanz nicht beschädigt werden.
Als Grund für eine Absage gilt nur ein sachlicher Grund, etwa Denkmalschutzauflagen, oder wenn die Anlage den optischen Eindruck des Hauses sehr verändern würde.

Für Eigentumswohnungsbesitzer ist die Klärung, ob sie ein Balkonkraftwerk installieren dürfen, etwas aufwendiger. Weil es sich um eine Veränderung der Fassade handelt, muss die Mehrheit der Eigentümerversammlung zustimmen.

Anmeldung beim Stromversorger

Das Wichtigste zuerst: Der Stromversorger, von dem man bisher seinen Strom bezieht, muss dem Anschluss des Balkonkraftwerkes vor der Installation zustimmen. Das erlauben nicht alle Netzwerkbetreiber und Stromversorger.

Außerdem muss die Anlage über einen geeigneten Stromzähler verfügen. Aus Sicherheitsgründen bestehen einige Netzbetreiber auch darauf, dass ein professioneller Elektroinstallateur den Stromkreis überprüft, bevor das Kraftwerk ans Netz geht. Und läuft die Anlage, muss die Bundesnetzagentur (Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) informiert werden.

Wer haftet bei Schäden?

Wo Energie fließt, kann es brenzlig werden, erst recht an einem Gebäude. Eine Haftpflichtpolice sichert die sogenannten Gefahren des täglichen Lebens ab. Der Betrieb eines Balkonkraftwerks gehört dazu. Deshalb übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden Dritter, etwa des Hauseigentümers. Der eigene Schaden wird aber – wie üblich in der Haftpflicht – nicht ersetzt.

Für Vermieter kommen drei Versicherungen infrage. Auch ihre Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden Dritter durch eine vom Vermieter installierte Anlage. Es besteht aber kein Versicherungsschutz für den Schaden an dem Balkonkraftwerk.

Hier kommen die Hausrat- und die Gebäudeversicherung ins Spiel. Die Hausratversicherung des Mieters übernimmt bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe Schäden an dem kleinen Kraftwerk, wenn der Mieter die Anlage angebracht hat. Das können etwa Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag sein.

Die Wohngebäudeversicherung trägt Schäden an dem Balkonkraftwerk, das der Vermieter installiert hat. Entscheidend für die Übernahme der Schäden ist jeweils, welche Gefahren im Versicherungsvertrag konkret vereinbart wurden. Wichtig: Dokumentieren Sie, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.

Dr. Janna Poll leitet den Bereich Haftpflicht & Sach Privatkunden bei der Ergo Versicherung AG

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