Bambini-Policen: Der Teufel steckt im Vertragsdetail

Micha Helmut Schrammke, Versicherungsmakler aus Berlin, rät: „Grundsätzlich sollten Eltern erst einmal überprüfen, ob ihre eigenen Finanzen auf festen Füßen stehen.“

In jedem Fall sei es sinnvoll, eine Risikolebensversicherung in Betracht zu ziehen. Diese könne einspringen, wenn der Hauptverdiener der Familie verstirbt. Dann bekommen die Hinterbliebenen Geld und bleiben nicht mittellos zurück.

Darüber hinaus sei auch eine private Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Fügt der Versicherte einem Dritten einen Schaden zu, springt diese ein. Verbraucherschützerin Reichard empfiehlt Eltern einen Vertrag, bei dem die Kinder mitversichert sind.

Konflikte mit den Mitmenschen vermeiden

Derart junge Kinder gelten deutschlandweit als deliktunfähig und können somit nicht für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze bei zehn Jahren.

Ein Beispiel: Ein Dreijähriger reißt im Beisein seiner Eltern den Laptop des Nachbarn vom Tisch und dieser geht kaputt. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt, muss und wird der Versicherer ohne die genannte Klausel nicht zahlen.

Der Laptop-Besitzer bleibt dann auf dem Schaden sitzen, was bei allen Beteiligten für schlechte Stimmung sorgt. Wer also Streit mit seinen Mitmenschen vermeiden will, der sollte deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflicht mitversichern. Bei manchen Anbietern ist das sogar ohne Aufpreis möglich.

Seite drei: Andere Möglichkeiten der Vorsorge

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