Die deutsche Kreditwirtschaft hat es endlich geschafft, einen einheitlichen Standard für Produktinformationsblätter zu präsentieren. Der von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) seit mehr als einem Jahr geforderte standardisierte Beipackzettel soll Anleger über die Risiken von Finanzprodukten informieren.
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft betonen, sich bereits im vergangenen Jahr auf den Standard für ein Produktinformationsblatt geeinigt zu haben.
Der Grund, warum die Pläne erst nun veröffentlicht würden, liege im bevorstehenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Anlegerschutzgesetz.
Mit anderen Worten: Die Kreditwirtschaft erfüllt ihre Auflagen auf den letzten Drücker – ab Juli 2011 gelten die Vorgaben aus dem neuen Gesetz.
Der ZKA streicht allerdings heraus, dass der eigene Standard über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehe. So würde darin zum Beispiel der für Anleger besonders wichtige Aspekt der Verfügbarkeit des investierten Geldes explizit behandelt.
Außerdem soll der Informationsstandard Anlegern Aufschluss über die Funktionsweise eines Produkts, Beispielszenarien sowie Risiken, Kosten und Provisionen verschaffen. Um Kunden von Banken und Finanzdienstleistern besser vor Folgen von Falschberatung zu schützen, hatte der Bundestag im Februar das Anlegerschutzgesetz beschlossen.
Gegen den Widerstand der Kreditwirtschaft sieht die Gesetzesnovelle auch eine Registerpflicht für Bankberater vor. Diese Datenbank soll die Finanzaufsicht Bafin führen. Für die Produktinformationsblätter hatten die Bankenverbände ursprünglich jeweils eigene Entwürfe vorgestellt und sich dann, nicht zuletzt auf Druck des Aigner-Ministeriums, auf einen Standard geeinigt. (hb)
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