Bargeldobergrenze: No Big Deal und für Goldanleger sogar ein Vorteil

Goldbarren mit Euro-Banknoten-Hintergrund
Foto: PantherMedia/ewastudio
Was die von der EU beschlossene Obergrenze von Bargeldzahlungen wirklich bedeutet

Die EU hat eine Beschränkung von Barzahlungen auf maximal 10.000 Euro beschlossen. Das wird insbesondere in Deutschland lautstark kritisiert. Dabei ist die Bargeldobergrenze in anderen EU-Ländern längst üblich, ohne dass es zu großen Problemen kommt. Und für Goldanleger ist sie sogar von Vorteil.

Bei 10.000 Euro in bar soll Schluss sein. Die Europäische Union hat in ihrem Bestreben, die Regeln für Finanztransaktionen europaweit zu harmonisieren, eine Bargeldobergrenze beschlossen. Demnach sind Barzahlungen nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro erlaubt, höhere Beträge müssen also per Überweisung, per Kreditkarte, Scheck oder anderweitig unbar erfolgen. Damit will die EU vor allem die Geldwäsche illegal erworbener Vermögen, Terrorismusfinanzierung und Schwarzarbeit bekämpfen. Beträge von mehr als 10.000 Euro müssen dann zwischen Bankkonten verbucht werden – und Zahler und Zahlungsempfänger somit identifizierbar sein. Einzige Ausnahme: Geschäfte zwischen Privatpersonen. 

Der Aufschrei in Deutschland war erwartbar. Schon wähnen einige Kritiker in der Bargeldobergrenze den ersten Schritt zum kompletten Bargeldverbot und fürchten mehr staatliche Kontrolle und den gläsernen Kunden. Allerdings gibt es keinerlei Belege dafür, dass die EU oder die Bundesregierung solch ein Verbot plant. 


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Nachweispflichten sind in Europa längst üblich

Selbst wenn es derlei Bestrebungen gäbe, wird sich vorerst wenig ändern. Zum einen soll die beschlossene Bargeldobergrenze erst 2027 in Kraft treten. Zum anderen gibt es in Deutschland zwar bisher keine Bargeldobergrenze, doch schon jetzt müssen sich Personen ausweisen, die höhere Beträge in bar zahlen wollen, sowie Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Diese Regelung kann noch dazu in einzelnen Branchen strenger ausfallen. Viele Banken prüfen Personendaten und die Herkunft des Geldes schon bei Beträgen ab 5.000 Euro, bei Nicht-Hausbanken kann der Betrag noch niedriger ausfallen. Und wer Gold kauft, bleibt schon seit vielen Jahren nur bis zu einem Betrag von 1999,99 Euro anonym. Viele Bankkunden und Goldkäufer haben sich längst daran gewöhnt.

Bargeldobergrenzen sind weder neu noch ungewöhnlich. In den meisten EU-Mitgliedsländern gibt es sie bereits seit langem – allerdings gestaltet sie jedes Land anders aus. Zum Beispiel gilt in Frankreich eine Obergrenze von nur 1.000 Euro in bar, Verbraucher aus dem Steuerausland dürfen dort aber sogar bis 15.000 Euro in bar bezahlen. Bei Grundstückgeschäften sind maximal 3.000 Euro in bar erlaubt. In Griechenland liegt die Bargeldobergrenze bei lediglich 500 Euro, eine Absenkung auf 200 Euro wird diskutiert. Lediglich beim Autokauf entfällt die Bargeldobergrenze für Griechen. In Ungarn hingegen dürfen Verbraucher bisher noch unbegrenzt in bar bezahlen, für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, gilt hingegen eine Obergrenze von 1,5 Millionen ungarischen HUF (ca. 41.695 Euro) pro Monat. Kurzum: Viele Länder ohne Bargeldobergrenze haben zumindest Melde- und Nachweispflichten ab bestimmten Beträgen.

Gold dürfte an Attraktivität gewinnen

Wird die Bargeldobergrenze nun europaweit harmonisiert, ist das grundsätzlich von Vorteil, vor allem auf Reisen und bei grenzüberschreitenden Geschäften. Nachteilig ist allerdings, dass jedes Land unabhängig von der EU auch eine niedrigere Obergrenze innerhalb der Landesgrenzen festlegen darf. 

Unabhängig davon, wie die EU-Mitgliedstaaten die europäische Obergrenze konkret in ihr nationales Recht übertragen: Eine Bargeldobergrenze ist für Goldanleger immer auch ein Vorteil. Denn durch Beschränkungen im Bargeldzahlungsverkehr gewinnt Gold als Wertaufbewahrungsmittel nochmal an Attraktivität. Statt große Mengen Bargeld im Kopfkissen oder unter den Fußbodendielen zu verstecken, werden mehr Anleger und Sparer auf Gold setzen. Damit genießen sie anders als bei Banknoten auch einen Inflationsschutz und haben eine krisenfeste Vermögensform, die noch dazu weltweit akzeptiert wird und handelbar ist. Es lässt sich als Sachwert auch in kleinen Stückelungen aufbewahren, so dass es ich für jede Portfoliogröße eignet. Verkaufserlöse sind darüber hinaus nach einem Jahr steuerfrei.

Der Autor Önder Çiftçi ist Gründer und Geschäftsführer der Ophirum GmbH. Vor der Gründung des bankenunabhängigen Anbieters von Edelmetallen im Jahr 2010 war er bei verschiedenen Banken in führender Position tätig.

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