Barmenia-Gothaer: Fusionsverträge unterzeichnet

Barmenia Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Eurich (li.) und Gothaer CEO Oliver Schoeller unterzeichnen den Fusionsvertrag.
Foto: Gothaer
Dr. Andreas Eurich, Barmenia CEO (li.) und Gothaer CEO Oliver Schoeller unterzeichnen die Fusionsverträge.

Auf dem Weg zur Fusion sind Barmenia und die Gothaer einen zentralen Schritt weiter: Die Mitgliedervertreterversammlungen beider Unternehmen haben gestern den Fusionsverträgen zugestimmt, jetzt wurden die Verträge von Barmenia CEO Dr. Andreas Eurich und Gothaer CEO Oliver Schoeller in Köln unterzeichnet.

Historischer Schritt: Auf dem Weg der Fusion von Barmenia und Gothaer haben die Mitgliedervertreterversammlungen beider Unternehmen gestern den Verträgen zugestimmt, jetzt wurden die Dokumente von Barmenia CEO Dr. Andreas Eurich und Gothaer CEO Oliver Schoeller in Köln unterzeichnet.

Allerdings steht der Zusammenschluss immer noch unter Vorbehalt. Die BaFin hat sich bislang noch nicht abschließend zum geplanten Zusammenschluss geäußert. Die Aufsichtsräte beider Versicherungsvereine hatten schon im Vorfeld grünes Licht gegeben.


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„Mit der Zustimmung der Aufsichtsräte und Mitgliedervertretungen sowie der Unterzeichnung der Fusionsverträge haben wir auf Seiten der beiden Unternehmen alle Voraussetzungen für den geplanten Zusammenschluss geschaffen“, erläutert Barmenia CEO Andreas Eurich.

Gothaer Konzernchef Oliver Schoeller ergänzt, dass nun noch die Genehmigung der Fusion durch die BaFin fehle. „Wir hoffen, dass diese im Laufe des August erteilt wird.“ Sobald diese Genehmigung vorliegt, soll die Eintragung in die Handelsregister beantragt werden. Das Closing, also der Vollzug des Zusammenschlusses, könnte dann im September erfolgen, hoffen beide Vereine. Das wäre letztlich ein Zusammenschluss in weniger als einem Jahr nach der Ankündigung der Pläne. 

Satzung schreibt Parität fest – Einstimmigkeit bei Entscheidungen

Im umfangreichen Vertragswerk zur Fusion sind die konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des gemeinsamen neuen Unternehmens festgeschrieben, das den Namen BarmeniaGothaer tragen soll. Ebenso umfasst es die Satzung und regelt die Anteilsverhältnisse. Die Gothaer Versicherungsbank VVaG soll 64 Prozent der Anteile halten, die Barmenia Versicherungen a. G. 36 Prozent.

„Eines der grundlegenden Gestaltungsprinzipien bei diesem Zusammenschluss ist für uns, dass alles auf Augenhöhe geschieht. Daher haben wir in der Satzung verankert, dass trotz der unterschiedlichen Anteile alle wichtigen Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können. Ebenso wichtig ist uns die Maßgabe, dass wir ein gemeinsames Unternehmen bauen”, erklärt Schoeller. 

Zusammenführung der Personenversicherer 

Zu den konkreten Maßnahmen zur Gestaltung des neuen Unternehmens gehört die Zusammenführung der Lebensversicherer. So soll im August in einem ersten Schritt der gesamte operative Geschäftsbetrieb, insbesondere der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a. G., auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen werden. Unmittelbar danach soll die Barmenia Leben auf die Barmenia Versicherungen a.G. verschmolzen werden. 

Mit dem Closing soll auch die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken angestoßen werden. Dieser Prozess wird bis zu drei Jahre dauern. „Für unsere Kundinnen und Kunden hat das keinerlei Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz oder ihre Prämien”, so Andreas Eurich, Vorstandsvorsitzender der Barmenia. „Wir werden ihnen aber mit dem Zusammenschluss eine noch ausgewogenere Palette an Produkten und Services bieten können.“ 

Top-Ten-Versicherer entsteht

Mit dem Zusammenschluss wird das neue gemeinsame Unternehmen unter die Top10 der deutschen Versicherer aufrücken und damit seine Markt- und Wettbewerbsposition deutlich ausbauen. Zugleich entsteht eine der größten Vertriebsorganisationen im Markt mit mehr als 4.500 Vermittlern. 

Standorte und Personalbestand bleiben unverändert

Ebenfalls wurde vereinbart, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt eine dreijährige Beschäftigungsgarantie ab dem Tag des Zusammenschlusses.

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