Basel 3: Ein Risiko für den Goldmarkt und Privatinvestoren?

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Die Basel-III-Regulierung hat im vergangenen Jahrzehnt Schritt für Schritt unser Finanzsystem verändert – mit dem Ziel es robuster zu machen. Nun ist ein weiterer Teil des Regulierungsrahmens in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zielen zwar darauf ab, das Kreditrisiko auf den Finanzmärkten zu reduzieren. Doch sie könnten erhebliche und unbeabsichtigte Nebenwirkungen für einen sehr wichtigen Markt haben: den Goldmarkt.

Dies ist ein Grund dafür, warum sie in London, dem Herzen des globalen Goldmarktes, in einer abgeschwächten Version umgesetzt werden. So soll sichergestellt werden, dass Kreditrisiken durch bankeigene Vermögenswerte ausgeglichen werden, sodass Liquidität und Preisbildung nicht darunter leiden.

Adrian Ash, Bullion Vault

Worum geht es? Seit dem 28. Juni 2021 gelten für Banken in der Europäischen Union neue Regeln dafür, wie viel Kapital sie für Kreditpositionen bei Kunden vorhalten müssen. Diese Regeln werden in Großbritannien am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Was die Regelung für Banken bedeutet

Alloziertes physisches Gold, das von der Bank gehalten, aber konkreten Kunden zugewiesen ist, die das Edelmetall vollständig besitzen, gilt faktisch als risikoloses Asset. Das klingt zunächst gut. Doch es gibt auch eine Schattenseite für Banken – und zwar in Form der neuen Regeln für nicht alloziertes Gold.

Dies ist Gold, das Kunden bei Banken hinterlegen, das heißt, sie sind lediglich Gläubiger, ähnlich wie das bei der Einlage auf einem Tagesgeldkonto der Fall ist. Das Edelmetall steht in der Bilanz der Bank als Vermögenswert, für den sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden in gleicher Höhe hat.

Warum existiert alloziertes Gold? Es gibt zahllose Unternehmen, die von der Möglichkeit profitieren, nicht zugewiesenes Gold zu kaufen und sich den Preis zu sichern, bevor sie sich für die Zuweisung und Lieferung entscheiden. Unzählige weitere benötigen und profitieren von der Möglichkeit, Edelmetall zu leihen oder es als Sicherheit zu beleihen.

Man denke beispielsweise an einen Minenbetreiber, der eine Finanzierung für die zukünftige Produktion sucht, an einen Raffinierer, der halbreine Barren (Doré) annimmt, für die der Minenbetreiber (oder Sammler) fertige Barren erhalten möchte. Oder an einen Händler, der sein Preisrisiko für Barren absichern möchte, die er von einem Anbieter rein physischen Goldes gekauft hat, der wiederum das Edelmetall von seinen Kunden zurückgekauft hat.

Und neben all diesen Edelmetallgeschäften sind nicht zugewiesene Konten auch für viele spekulative Händler interessant, die sich dem Goldpreis aussetzen wollen, ohne die Lieferung zu übernehmen und Lagerungsgebühren zu bezahlen.

Teures Unterfangen für Banken

Die neuen Regularien zielen nun darauf ab, dass Banken nicht alloziertes Gold zu 85 Prozent mit Kernkapital hinterlegen müssen – dies ist das sogenannte Required Stable Funding (RSF). Und dieses Kernkapital kostet Geld, weil die Banken es von ihren Kapitalgebern nicht kostenlos erhalten, sondern im Gegenzug für Renditeerwartungnen, die deutlich über denen von Krediten oder klassischen Anleihen liegen.

Kurz gesagt: Nicht alloziertes Gold in der Bilanz zu halten, wird für Banken durch Basel III teuer. Dieser Effekt, ob wirklich gewollt oder nicht, wird Leihgeschäfte mit Gold und ähnliche Praktiken in ihrem Ausmaß begrenzen. Die Änderung kann jedoch auch drastisch sein – wenn man bedenkt, dass das RSF-Niveau vor der Einführung von Basel III bei null Prozent lag. Und dass irgendwer die zusätzlichen Kosten tragen muss.

Was das in der Praxis bedeuten kann, wird am besten bei einem Blick darauf deutlich, für welche Geschäfte die Banken nicht alloziertes Gold nutzen. Dazu gehören die bereits erwähnten kurzfristigen Darlehensgeschäfte. Solche Darlehen werden zum Beispiel von Nichtbanken genutzt – etwa als Material für die Herstellung von Schmuck und anderen Gegenständen.

Darüber hinaus ist es aber auch – insbesondere am weltweit wichtigsten Goldhandelsplatz in London – das wichtigste Mittel für das Clearing und Settlement von Transaktionen in physischem Gold zwischen Marktteilnehmern. Nicht alloziertes Gold ist somit eine entscheidende Quelle für Liquidität am Goldmarkt.

Ein Schwinden dieser Liquidität hätte Folgen für den gesamten Markt: Der Handel wird schwieriger und teurer – zum Beispiel durch steigende Spreads. Und die Volatilität des Goldpreises würde zunehmen. Aufgrund dieser Risiken hat die Goldindustrie, angeführt von der London Bullion Market Association (LBMA) und dem World Gold Council des Bergbausektors, Lobbyarbeit bei den Aufsichtsbehörden betrieben, damit diese Regeln überdacht werden.

Einzelne regionale und nationale Regulierungsbehörden haben Spielraum, bestimmte Regeln festzulegen. Und während die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) noch keine Änderungen angekündigt hat, hat die britische Prudential Regulatory Authority (PRA, eine Abteilung der Bank of England) hingegen das Argument akzeptiert, dass die 85 Prozent RSF auf Gold wahrscheinlich die Liquidität beeinträchtigen und die Volatilität erhöhen, anstatt das Gegenteil zu bewirken.

Daher wird sie den britischen Goldbarrenbanken erlauben, nicht zugewiesene Kundenkonten, die mit den physisch gehaltenen Edelmetallen „verflochten“ sind, in der Bilanz der Bank zu berücksichtigen.

Diese „Ausnahmeregelung“ bedeutet, dass der RSF von 85 Prozent, der durch das Basel 3-Rahmenwerk nicht allozierten Goldpositionen auferlegt wird, nicht angewendet werden muss. Dies ist eine gute Nachricht – nicht nur für die Clearing-Banken, sondern auch für Anleger auf der ganzen Welt. Für Banken und Goldhändler auf dem europäischen Festland könnte dagegen ein noch größerer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Handel in London entstehen.

Wie können Privatinvestoren also mit dem neuen Regelwerk umgehen?

Noch ist nicht absehbar, wie Händler, Banken und andere Institutionen in Deutschland längerfristig darauf reagieren. Der Goldhandel in London sollte aufgrund der lockereren Regelungauslegung der britischen Aufsichtsbehörden relativ unverändert weiterlaufen. Doch die Kosten für verschiedene in Deutschland erhältlich Goldsparpläne oder Goldkonten, die oft mit nicht alloziertem Gold arbeiten, könnten steigen.

Oder – noch einen Schritt weitergedacht: Die Angebote könnten gar ganz vom Markt verschwinden. Denn sie werden im Vergleich zu alloziertem Gold kostspieliger für die Banken – und weniger attraktiv für die Kunden als alloziertes Gold, das sich im Besitz des Anlegers befindet und für das Lagerungsgebühren anfallen,

Privatanleger sollten daher noch genauer darauf achten, wie die Spreads beim Kauf und Verkauf von Gold aussehen. Und sie sollten verstärkt darauf achten, wo sie ihr Geld reininvestieren und welche Gebühren beim Goldkauf für die Verwahrung entstehen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass nicht alloziertes Gold eine Schuldverschreibung ist. Sowohl für Banken als auch Anleger. Nur alloziertes Gold bietet Anlegern die Freiheit vom Kredit- und Kontrahentenrisiko von echtem physischem Gold.

Autor Adrian Ash ist Director of Research bei BullionVault.

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