Jahrelang übte der Bund der Versicherten Kritik an der staatlich geförderten Altersvorsorge. Nun haben die Verbraucherschützer ein eigenes Altersvorsorge-Modell vorgestellt. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsen verzichtet die Basisdepot-Vorsorge auf Garantien und eine Beteiligung der Lebensversicherer. Ein wesentlicher Fokus liegt zudem auf der nachhaltige Altersvorsorge.
Mit der Basisdepot-Vorsorge stellte der Bund der Versicherten e. V. (BdV) jetzt ein eigenes Modell vor. Es soll dann greifen, falls sich die Politik dafür entscheidet, in der geförderten Altersvorsorge auf Garantien zu verzichten.
„Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Es ist an der Zeit, dass staatlich geförderte Altersvorsorge ohne den legalen Betrug der Lebensversicherer möglich wird.“
Zusätzlich rückt der Green Deal von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und die Fridays for Future-Bewegung die nachhaltige Altersvorsorge in den Fokus. „Mit weitreichenden Informationspflichten zu Kosten und nachhaltiger Anlage sollen die Versicherten gestärkt werden“, so Kleinlein.
Die Idee der Basisdepot-Vorsorge sieht keine Zwangsverrentung vor, die heute noch bei Riester- und Rürup-Renten vorgeschrieben ist. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben.
Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden.
Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
Was die Basisdepot-Vorsorge zusätzlich auszeichnet, ist die zwingende Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit. Verbraucher sollten wissen, welche Leistungsminderung ihnen durch die Kosten entsteht, betont der BdV bei der Vorstellung des Modells.
Der BdV befürwortet daher eine transparente Ausweisung der leistungsmindernden Kosten durch Reduction-In-Wealth-Ansatz. Ebenfalls zwingend sind transparente Informationen, ob und wie in der Kapitalanlage ökologische, soziale oder Aspekte der Unternehmensführung beachtet werden (ESG-Kriterien).
Falls sich die Politik dafür entscheide, dass auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente gefordert würden, vertritt der BdV weiterhin das Modell „Das Vorsorgekonto“. Dieses wurde einem Spezialisten-Team aus Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Ökotest, der Rentenexpertin Barbara Sternberger-Frey und dem BdV entwickelt.
Es sei ein Standardprodukt, das nach den Prinzipien des kollektiven Sparens von Professor Dr. Oskar Goecke funktioniert, sagen die Verbraucherschützer. Das Vorsorgekonto könne damit grundsätzlich auch eine mögliche Variante einer Basisdepot-Vorsorge sein.
Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt-Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden. „Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“, so Kleinlein. (dr)
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