Bei der Deutschen Bank ist nach Ansicht eines Gerichts das sogenannte Basiskonto zu teuer. Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro und 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung „unangemessen hoch und damit unwirksam“, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die auch andere Institute wegen zu hoher Preise abgemahnt beziehungsweise verklagt hat.
Eine angemessene Preisgrenze nannten die Richter aber nicht. Banken seien nicht verpflichtet, das Basiskonto als günstigstes Modell für Girokonten anzubieten, erläuterten sie. Das Entgelt für das Basiskonto müsse aber das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber widerspiegeln, was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen sei. Auch habe die Deutsche Bank bei dieser Kontenart rechtswidrig Kostenelemente berechnet, die aus gesetzlichen Vorgaben resultierten und daher nicht an Kunden weitergegeben werden dürften.
Basiskonten werden auf Guthabenbasis geführt und sollen auch wirtschaftlich schwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Auch die Finanzaufsicht prüft die Konditionen der Geldhäuser, die keine „Abwehrpreise“ verlangen dürfen.
„Große Verunsicherug“
Der 19. Senat des OLG ließ Revision beim Bundesgerichtshof zu, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. „Wir hoffen auf eine höchstrichterliche Entscheidung, weil es eine große Verunsicherung unter den Betroffenen gibt“, sagte eine Sprecherin der VZBV. Die Deutsche Bank will über ihr weiteres Vorgehen nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden, wie ein Sprecher erklärte. Zur Zahl der Basiskonten beim größten deutschen Kreditinstitut und der ebenfalls beklagten Tochter Postbank äußerte er sich nicht. (dpa-AFX)
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