Einige Gesellschaften gehen sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und gewähren zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und zur Vermeidung von Storni zum Beispiel eine Beitragspause von sechs Monatsbeiträgen. Mitunter gilt die Stundung auch für die Zusatz- und/oder betriebliche Krankenversicherung, in diesen Fällen ruht jedoch meist auch der Versicherungsschutz.
Gesellschaften kommen Versicherten bereits entgegen
Andere Anbieter wiederum gehen sogar so weit, ihren Vollversicherten während der Krise eine Umstufung in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen anzubieten, mit der Option einer späteren Rückkehr in den Ursprungstarif ohne Gesundheitsprüfung. Manche Unternehmen gewähren ihren Kunden grundsätzlich flexible Wechselmöglichkeiten zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen innerhalb einer Produktlinie immer ohne Risikoprüfung.
Nach § 204 VVG haben alle Versicherten das Recht, in vergleichbare Tarife des eigenen Versicherers zu wechseln. Um die Beitragsbelastung zu senken, können Kunden unter Anrechnung der bisher angesparten Alterungsrückstellungen und gegebenenfalls unter teilweisem Verzicht auf Leistungen in preislich günstigere Tarife bei ihrem PKV-Unternehmen wechseln. Bevor jedoch ein Wechsel in leistungsschwächere Tarife erwogen wird, empfiehlt es sich grundsätzlich, nach Möglichkeit zuerst den Selbstbehalt zu erhöhen, um so die Beitragslast zu reduzieren.
Wechsel in Basistarif nur als Ultima Ratio
Bislang können wir bei den von uns gerateten Krankenversicherern keinen nennenswerten Anstieg von Nichtzahlern beziehungsweise Anträgen auf Stundung feststellen. Je nachdem, wie lange die Krise dauert, ist jedoch mit einer mehr oder weniger starken Zunahme von Hilfebedürftigen und/oder Nichtzahlern und damit Basis- und Notlagentarifversicherten zu rechnen.
Die oben beschriebenen Maßnahmen von Seiten der Versicherer zur Beitragsreduktion dürften jedoch für viele Kunden bereits ausreichen, denn der Basistarif sollte nur die Ultima Ratio darstellen und ist auf lange Sicht kein geeigneter Tarif.
Da der Beitrag hier für nahezu alle Versicherten üblicherweise dem gültigen Höchstbeitrag in der GKV plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen (2020: 735,94 Euro) entspricht, dürfte er in der Regel teurer sein als der Zahlbeitrag im Ausgangstarif.
Seite 3: Dauerhafte Öffnung des alten Standardtarifs