BGH-Urteil: PKV-Basistarif kein Argument gegen Vertragsrücktritt

In der Rechtspraxis strittig sei allerdings die Rolle des Basistarifs beim Rücktrittsrecht des Versicherers.

Einige Gerichte würden die Auffassung vertreten, dass das Rücktrittsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sei, wenn der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherten Versicherungsschutz im Basistarif zu gewähren.

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Die Landgerichte Frankfurt und Dortmund vertreten eine andere Meinung, der sich der BGH anschliesst: „Der Kontrahierungszwang des Krankenversicherers zum Abschluss einer Versicherung im Basistarif schließe auch bei grob fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten das Rücktrittsrecht nicht im Sinne von Paragraf 19 Abs. 4 VVG aus“.

Die Gegenauffassung hätte laut BGH zur Folge, dass der Versicherer zu einem Abschluss des Vertrages im Basistarif verpflichtet wird, obwohl der Versicherungsnehmer einen derartigen Antrag nie gestellt habe. (nl)

Foto: Shutterstock

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