„Konsumwünsche müssen nicht zur Kündigung der Altersvorsorge führen“

Bis wann erfolgt die Umstellung?

Spätestens zur Absenkung des Rechnungszinses. Wir stellen uns so auf, dass wir bis dahin die Kooperation aufgebaut haben und gehen zeitgleich mit einem angepassten Produktsortiment in den Vertrieb.

Der Staat sieht seit Jahresbeginn vor, dass der Abschluss einer lebenslangen Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich gefördert wird. Planen Sie solch ein Produkt?

Nein, das haben wir nicht vor, weil dies für unsere Kunden zu teuer ist. Wir haben erst kürzlich eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) lanciert, die auch eine Pflegeabsicherung enthält. Darauf wollen wir uns konzentrieren, denn die Resonanz ist außerordentlich gut.

Wir nutzen die neue SBU auch, um an das schwierige Thema AVB ranzugehen: Wir haben die Bedingungen komplett neu geschrieben, sodass sie jeder Kunde versteht und er nicht mehr an den juristischen Einschubsätzen verzweifeln muss. Das ist ein Ansatz, den wir in der gesamten Produktwelt weiterführen möchten.

Steht die SBU im Mittelpunkt Ihrer Vertriebsstrategie für 2014?

Ja, aber nicht nur. Darüber hinaus setzen wir auf das Basler-Auszahlungskonzept. Das ist eine Altersvorsorgelösung, die drei Produkte miteinander kombiniert. Der Kunde kann dem Vertrag alle fünf Jahre günstig Geld entnehmen.

Die Idee dahinter ist, dass die Erfüllung von Konsumwünschen nicht zur Kündigung der Altersvorsorge führen muss – wie es leider häufig der Fall ist. Der Kunde erhält eine Rückzahlung aus der Police, ohne dass sich der Rückkaufswert stark verringert.

Welche Ergebnisse sind 2014 zu erwarten?

Ein Rückgang in der Lebensversicherung ist nicht verhinderbar, diese Pille müssen wir schlucken. Aber das ist auch kommuniziert und in den Business-Plänen hinterlegt. Unser Ziel ist, den Ertrag zu heben und das machen wir, indem wir ertragsstarke Produkte fördern. Hier befinden wir uns auf einem sehr guten Weg.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Basler

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