Häufig sind Handwerksmeister mit der Beratung ihrer Kunden oder mit Bürotätigkeiten beschäftigt. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist damit geringer als das ihrer Kollegen in der Werkstatt. Die Basler Lebensversicherungs-AG hat die BU-Prämien nun für viele Meisterberufe gesenkt, etwa für Augenoptiker, Informationstechniker, Elektrotechniker und Kfz-Mechatroniker.
Ein Augenoptikermeister zahlt für eine garantierte BU-Monatsrente von 1.000 Euro statt bisher rund 57 Euro jetzt nur noch 34 Euro monatlich, ein Kfz-Meister statt 68 Euro nur noch rund 60 Euro. Die verbesserten Prämienangebote gelten ab dem 1. Oktober.
Neu ist auch die Zahlung einer einmaligen Umorganisationshilfe für Freiberufler und Selbstständige, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit verhindert werden kann. Oft möchten Freiberufler und Selbständige trotz Krankheit oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen ungern ihren Betrieb aufgeben oder nicht mehr mitarbeiten. Um dies zu verhindern, bietet die Basler Lebensversicherung eine Einmalzahlung für die Umorganisation beziehungsweise Umgestaltung des Arbeitsplatzes in Höhe von sechs Monatsrenten an, maximal bis zu 10.000 Euro. Der Inhaber eines Handwerksbetriebs könnte beispielsweise körperliche Tätigkeiten auf einen Mitarbeiter übertragen und stattdessen mehr Büro- und Organisationtätigkeiten übernehmen. Jeder Einzelfall wird entsprechend der individuellen wirtschaftlichen und innerbetrieblichen Situation geprüft.
Neben der Umorganisationshilfe verzichtet die Basler Lebensversicherungs-AG komplett auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn
1. der Betrieb des Versicherten weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt oder
2. der Versicherte eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und mindestens 90 Prozent seiner Arbeitszeit aus organisatorischen oder kaufmännischen Tätigkeiten besteht.
In diesen Fällen muss nicht nachgewiesen werden, dass der Betrieb umorganisiert werden kann, was die Leistungsprüfung erheblich beschleunigt.