„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage am Immobilienmarkt erkannt hat. Der schwächelnde Bausektor betrifft viele Menschen – nicht nur die Industrie, sondern auch den Einzelnen, wenn Wohneigentum und Mieten immer unerschwinglicher werden. Aus einem ökonomischen wird dann rasch ein soziales Problem, zumal Deutschland nach wie vor Schlusslicht bei der Wohneigentumsquote innerhalb der Europäischen Union ist.
Die Maßnahmen, die verabredet wurden, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wenngleich ökologischer gebaut werden muss, so nützen die besten Bau- und Dämmstandards nichts, wenn die Menschen sie nicht bezahlen können. Auch die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Förderkrediten war dringend geboten sowie insgesamt eine Verbesserung der Förderkulisse beim Immobilienkauf beziehungsweise der energetischen Sanierung.
Die neue Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Familieneinkommen bei Förderkrediten dürfte aber immer noch zu niedrig sein. Wir hoffen nun, dass auch die Bundesländer in puncto Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer für Eigennutzer im Ersterwerb mitziehen – schade, dass dies gestern nicht verbindlicher möglich war. Die angekündigten Anpassungen am Gebäudeenergiegesetz sollten ebenfalls schnellstmöglich kommen und Rechtssicherheit für Bauherren und Bauherrinnen geschaffen werden.“
Baufi24 hatte bereits im Februar 2023 Vorschläge für die Förderung von Wohneigentum vorgestellt. Beim Baugipfel wurden einige zentrale Aspekte aufgegriffen:
- Förderung des Wohneigentums durch die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage (wie 1995 bis 2005)
- Förderung von Neubau durch die KfW mit einem Wohneigentumsprogramm zu deutlich reduzierten Konditionen – vor allem für kleine und mittlere Haushalte.
- Verzicht auf die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb. Steuervorteile sollten gewährt, die Immobilie bei der Altersvorsorge als Entlastung miteinbezogen werden
- Angleichung der Vorteile für Kapitalanleger an Erstkäufer. Private Erstkäufer sollten Kreditzinsen komplett von der Steuer als Rentenbaustein absetzen können. Auch die energetische Sanierung sollte steuerlich absetzbar sein.
- Anerkennung eines KfW-Kredits als Eigenkapital nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein. Auf diese Weise verfügen Schleswig-Holsteiner über „mehr“ Eigenkapital und bekommen dadurch bessere Konditionen bei der Hauptbank. Eigentumserwerb ohne Eigenkapital wird so einfacher möglich.
- Bürgschaften des Landes, der Gemeinde oder Stadt für Finanzierungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Incentivierung von nachhaltigen Bauweisen
- Überprüfung diverser BaFin-Auflagen zur Flexibilisierung der Wohnungsbaukreditvergabe bei Banken und Sparkassen
- Steuerliche Förderung von Arbeitgeberdarlehen als Eigenkapitalersatz für Mitarbeiter mit kleineren und mittleren Einkommen
- Förderung von Aus- und Weiterbildungen für Energieberater, um die Maßnahmen schneller zu erfassen und freizugeben