Die Kontogebühren, die viele Bausparkassen von ihren Kunden verlangen, sind gesetzeskonform. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Bausparkunden müssen für ihre Bausparverträge in der Darlehensphase weiterhin eine Kontogebühr zahlen. Solche pauschalen Gebühren seien zulässig und verstießen nicht gegen das Transparenzgesetz, befand das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es wies damit eine Klage von Verbraucherschützern zurück, die die Gebührenklausel für unverständlich und irreführend halten. Sie hatten bereits in der Vorinstanz verloren.
Keine Gewinne für Bausparkassen
Das Entgelt sei nicht einfach als Gewinn für die Bausparkasse gedacht, sondern damit werde unter anderem der Gesamtbestand des Bausparergeldes überwacht und auch die Zuteilung organisiert. „Das kommt auch dem einzelnen Bausparer zugute“, so die Richter.
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Damit erlitten Verbraucherschützer erneut eine Schlappe gegenüber Bausparkassen: Ebenfalls im Juni hatte das Landgericht Heilbronn geurteilt, dass eine von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhobene Gebühr bei Inanspruchnahme eines Darlehens zulässig sei. Das Gericht argumentierte ähnlich: Nicht nur die Bausparkasse profitiere von der Gebühr, sondern die Bauspargemeinschaft insgesamt.
Quelle: dpa-AFX
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