In 2016 könnten zum Beispiel auch im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ jene Hausbesitzer zusätzliche Tilgungszuschüsse erhalten, die ihre Heizung austauschen und die Wärmeverteilung optimieren oder eine Lüftungsanlage einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern.
Und mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW neben barrierereduzierenden Maßnahmen auch Umbauten, die ein Haus vor Einbruch schützen.
Gesetze zu Verbraucherschutz und Mietrecht
Für 2016 bereitet die Bundesregierung weitere Gesetze vor, die für Immobilienkäufer von Interesse sein können.
So muss zum Beispiel die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein.
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Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird. So werden künftig an Information und Dokumentation neue Anforderungen gestellt.
Auch zum Mietrecht stehen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietpreisbremse weitere Änderungen bevor. Nach den Plänen des Justizministeriums sollen zum Beispiel künftig nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können.
„Besonders Kapitalanleger sollten diese Entwicklung verfolgen, da sie ihre Kalkulation der Mietrendite entsprechend anpassen müssen“, kommentiert Goris. (bk)
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