Baukindergeld: Förderung kann ab August beantragt werden

Dem Bundestag in Berlin liegt aktuell der Gesetzesentwurf zur Feststellung des Bundeshaushaltes 2018 zur Lesung vor. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, kommentiert diesen.

Der Immobilienverband zeigt sich zuversichtlich, dass der Haushaltsentwurf den Bundestag vor der Sommerpause passieren wird.

„Der IVD hat in den vergangenen Jahren und während der Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres für einen Paradigmenwechsel in der Wohn- und Baupolitik gekämpft. Jetzt sehen wir schwarz auf weiß die ersten Früchte unserer Arbeit“, so Schick.

Der Einzelplan des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, der am heutigen Donnerstag vorgestellt werde, sehe für das Teilressort „Wohnungswesen und Städtebau“ ein Budget von 3,58 Milliarden Euro vor. Dabei werde das Baukindergeld als sogenannte „Globale Mehrausgabe“ mit 400 Millionen Euro für 2018 eingestellt.

In der vergangenen Woche sei auf dem Gipfeltreffen der Regierungsfraktionen beschlossen worden, das Baukindergeld noch vor der parlamentarischen Sommerpause einzuführen. Förderanträge können ab August dieses Jahres gestellt werden.

Immobilienverband ist zuversichtlich

Darüber hinaus sieht der Haushaltsplan laut IVD einen Ansatz von 50 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ vor.

Schick erklärt: „Die Ausweitung der Förderung der Einbruchssicherung war eine weitere Forderung des IVD an die Regierung. Die Fortschreibung der Mittelhöhe des vergangenen Jahres ist ein erfreuliches Signal. Jetzt muss noch die Anwendung der Förderung auf Neubau umgesetzt werden.“

Der Verband sei zuversichtlich, dass der Haushaltsentwurf den Bundestag vor der Sommerpause passieren werde, womit ein wichtiger Baustein zur Förderung von Wohneigentum umgesetzt wäre.

Baukindergeld ist nur Teil der Lösung

Laut dem IVD-Präsidenten ist dies jedoch nur ein erfreulicher erster Schritt, da die vergleichsweise geringe Wohneigentumsquote und der anhaltende Wohnraummangel nicht allein durch das Baukindergeld behoben werden können.

„Zwar sind rein rechnerisch bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 1,5 Kindern rund 222.000 Haushalte mit dem Baukindergeld förderbar. Allerdings heißt das nicht, dass in diesem Jahr 222.000 neue Häuser oder Wohnungen gebaut werden“, so Schick.

Da sich viele Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen auch mit Baukindergeld kein Eigenheim leisten können, werde nicht jeder Anspruchsberechtigte die Förderung beantragen.

Seite zwei: Baugenehmigungen gehen nur leicht zurück

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