Welche der drei Möglichkeiten die passende sei, hänge von der individuellen Situation ab. „Wichtig ist“, so der Spezialist, “ dass Kreditnehmer die Raten auch ohne den Zuschuss gut tragen können. Und dass sie sich informieren, bevor sie das Baukindergeld einplanen – denn leider gibt es einige Stolpersteine.“
Wer schon Eigentum hat, geht leer aus
So war in den Entwürfen für das Gesetz von „Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie“ die Rede. Mit der Ratifizierung wurde daraus die Bedingung, dass das neue Zuhause zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie sein muss.
Wer bereits eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage besitze oder schon das Haus der Eltern überschrieben bekommen habe, gehe beim Baukindergeld also leer aus. (bm)
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