Baumängel dürfen nicht unterschätzt werden, sie sind eines der größten Risiken für Bauherren und vom Laien nur selten erkennbar. Eine gute Absprache und eine lückenlose Dokumentation sind Voraussetzungen für den gelungenen Immobilienkauf.
Baumängel bilden die größten Risiken für private Bauherren bei einem Neubau oder der Sanierung des Eigenheims. Oft ist es schwierig, diese bei der Baufirma zu reklamieren. Ein Mangel liegt vor, wenn etwas nicht richtig, nicht vollständig oder nicht funktionsfähig hergestellt wird.
„Daher ist es wichtig ganz konkret und so detailliert wie möglich vor Baubeginn im Vertrag festzuhalten, wie etwas gebaut werden und aussehen soll. Zur Endabnahme ist es dann ratsam einen Fachmann einzubeziehen, da für Laien kleine Mängel oft nicht ersichtlich sind“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Nach der Feststellung eines Mangels sollte dieser am besten mit der Hilfe eines Sachverständigen oder durch Fotos dokumentiert werden, damit er auch nach einigen Tagen und Wochen noch nachgewiesen werden kann.
Der nächste Schritt dem Unternehmer die Baumängel schriftlich aufzuzeigen und ihn aufzufordern sie in einer angemessenen Frist zu beseitigen, rät Baufi24. Dabei sei es empfehlenswert ein konkretes Datum anzugeben, um den Unternehmer wirksam in Verzug zu setzen.
Zurückbehaltungsrecht nutzen
Stehen noch Abschlagszahlungen aus, sei es ratsam von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Bauherr habe dabei das Recht mindestens die Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten zurückzuhalten, also den entsprechenden Geldbetrag von der Abschlagszahlung abzuziehen und erst nach der Mängelbeseitigung an das Unternehmen zu zahlen.
Verstreicht die Frist zur Mängelbeseitigung habe der Bauherrn verschiedene Rechte. Bei der Selbstvornahme könne der Geschädigte den Mangel auf Kosten des Unternehmers beseitigen. Um zu vermeiden, dass der Unternehmer später den Mangel bestreiten kann, sei eine Beweissicherung unverzichtbar. Bei kleineren Mängeln könne dies ohne richterliches Verfahren stattfinden.
Vertragsrücktritt ist kompliziert
Bei umfangreichen Mängeln hingegen ist ein richterliches Beweisverfahren kaum zu vermeiden, so Baufi24. Eine andere Möglichkeit sei die Schadensersatzforderung, wenn beispielsweise durch die Verzögerung der Fertigstellung zusätzliche Mieten oder Zinsen anfallen. Auch der Rücktritt vom Vertrag sei möglich.
Dies allerdings nur bei erheblichen Mängeln. „Ein Vertragsrücktritt ist kompliziert. Daher rate ich unbedingt einen Anwalt mit einzubeziehen“, so Scharfenorth. (kl)
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