Seit einigen Monaten haben die Preise für Baumaterialien stark angezogen. Hinzu kommen Lieferengpässe im Zuge der Corona-Pandemie. Insbesondere die Preise für Konstruktionsholz, Dämmstoffe und Ziegel sind teilweise um über 100 Prozent gestiegen. Ein Ende der Entwicklung ist aktuell nicht in Sicht.
Bisher nur wenig Veränderungen spürbar
Bauherren haben bisher bei laufenden Bauprojekten nur wenig davon gemerkt. Das könnte sich jedoch bald ändern: „Große Unternehmen können zur Zeit noch vielerorts auf Lagerbeständen zurückgreifen und weiterbauen. Kleine Betriebe, die nach Bedarf bestellen, geraten jedoch immer mehr unter Druck“, sagt BSB-Bauherrenberater und Vorstand Andreas May.
Für Verbraucher könnte diese Situation zu unvorhersehbaren Risiken führen: „Wenn der Bauablauf gestört wird, weil ein Gewerk aufgrund von Lieferengpässen nicht weiterbauen kann, droht ein Bauverzug für das gesamte Projekt.“ Aufmerksam müsse man werden, wenn Unternehmen Alternativen anbieten, um weiterbauen zu können.
„Wenn eine Baufirma ein Ersatzprodukt anbietet, sollten Bauherren dringend mit einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, ob der Einsatz geeignet ist. Bei unvorhergesehenen Wechselwirkungen drohen Spätfolgen und Schäden, die Bauherren teuer bezahlen könnten“, so May. Dennoch sei im Interesse des Baufortschritts auch Kompromissbereitschaft seitens der Verbraucher gefragt.
Wann auch die Baupreise steigen
Wenn sich die aktuelle Situation langfristig verstetigt, könnten auch die Baupreise für Bauherren steigen. Zwei bis drei Prozent Mehrkosten für den Bau eines Hauses sind durchaus möglich. Bauherren, die vor einem Vertragsabschluss stehen, sollten Angebotsfristen deshalb ernst nehmen. Bei bestehenden Verträgen ist jedoch Obacht geboten.
Darauf verweist BSB-Vertrauensanwalt und Vorstand Wendelin Monz: „Ist ein Vertrag geschlossen, sind die Preise fest vereinbart. Kostenerhöhungen unterfallen hier dem alleinigen Risiko des Bauunternehmens.“ Sofern Firmen dennoch versuchen, Bauherren zu Nachträgen zu drängen, sollte man dem entschieden entgegen treten und einen Fachanwalt hinzuziehen.
Wenn Lieferschwierigkeiten zu einem Bauverzug führen, ist es komplizierter: „Hier kommt es darauf an, ob der Verzug durch das Bauunternehmen verschuldet ist. Zunächst darf der Bauherr erwarten, dass fristgerecht fertiggestellt wird. Wird der Fertigstellungstermin überschritten, muss das Bauunternehmen darlegen, dass dies unverschuldet geschehen ist“, so Monz.