Dies trägt dazu bei, später zusätzlich ein günstiges Bankdarlehen aufzunehmen. Vielleicht reicht die Bausparsumme aber auch schon aus – zum Beispiel weil eine bereits vorhandene Liegenschaft renoviert, modernisiert oder umgebaut werden soll.
Bausparer haben Anspruch auf staatliche Zulagen
Für solche kleineren Vorhaben stellt das Bausparen sowieso oft die ideale Lösung dar. Denn viele Banken verlangen für geringe Kreditsummen Zinsaufschläge oder winken wegen des hohen Verwaltungsaufwands gleich ganz ab.
Damit nicht genug. Unzählige Bausparer haben Anspruch auf staatliche Zulagen. Daher lohnt sich ein Vertrag bereits in der Ansparphase. Arbeitnehmer mit geringen Einkommen profitieren ganz besonders. Als Fördermöglichkeiten stehen neben der Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie zur Verfügung.
Ein bißchen „Trittbrettfahren“ geht noch immer
Die Wohnungsbauprämie können Eltern bereits für ihre 16-jährigen Sprösslinge abfordern. Bei einem Vertragsabschluss bis zum 25. Lebensjahr entfällt sogar die Zweckbindung: Junge Bausparer dürfen einmalig nach sieben Jahren Laufzeit über ihr Guthaben inklusive der staatlichen Prämien verfügen – sie müssen das angesparte Guthaben nicht zwingend für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Ein bisschen „Trittbrettfahren“ geht also noch immer. Umso schöner, dass Bausparer unter Nutzung der staatlichen Prämien höhere Renditen erzielen, als es aktuell mit Tagesgeld oder Banksparplänen möglich sein sollte. Nichtsdestotrotz wird das Bausparen vor dem Hintergrund des aktuellen BGH-Urteils seinem ursprünglichen Produktgedanken und seiner originären Wortbedeutung gerechter. Und das ist für alle Bausparer im Kollektiv eine gute Nachricht.
Dr. Matthias Wald ist Leiter Vertriebe bei Swiss Life Deutschland.
Foto: Swiss Life Deutschland
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