Für angehende Auszubildende wird es jetzt ernst, denn in vielen Betrieben startet im September die Ausbildung. Und mit deren Beginn ändert sich einiges: Zum Beispiel verdienen die neuen Azubis in der Regel zum ersten Mal ihr eigenes Geld. Um sich damit bald größere Träume erfüllen zu können, lohnt es sich, einen Teil davon anzusparen – dazu rät die Wüstenrot Bausparkasse AG.
Wer sich irgendwann den Traum von einem eigenen Zuhause erfüllen will, fängt am besten möglichst früh mit dem Sparen an. Denn mit dem Bausparen kann man Eigenkapital aufbauen und sich gleichzeitig günstige Darlehenszinsen für das spätere Vorhaben sichern. Als kombiniertes Spar- und Finanzierungsprodukt ist es sicher, kalkulierbar, transparent und flexibel.
Staatliche Förderung beim Bausparen
Das Bausparen ist zudem gesetzlich geregelt und der Staat hilft beim Sparen mit: Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche bereits die staatliche Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent für bis zu 512 Euro eigener Sparleistung pro Jahr erhalten. Für Singles beträgt die staatliche Förderung in der Spitze etwa 45 Euro pro Jahr.
Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 9 Prozent wird gewährt, sobald man in der Ausbildung oder im Beruf steht. Pro Arbeitnehmer gibt es maximal 43 Euro Förderung. Für beide Förderungen gelten Einkommensgrenzen.
Jugend-Bausparvertrag mit zusätzlichen Prämien
Jungen Leuten bietet die Wüstenrot Bausparkasse im Übrigen einen speziellen Vorteil: Die Bausparkasse gibt bei einem Jugend-Bausparvertrag bis zu 200 Euro hinzu, wenn der Vertrag mindestens sieben und höchstens 15 Jahre bespart und dann zugeteilt wird.
Voraussetzung ist, dass der junge Bausparer in dem Kalenderjahr, in dem er seinen Vertrag bei Wüstenrot abschließt, unter 25 Jahre alt ist – was auf Auszubildende in der Regel zutreffen wird.
Riester-Förderung: Besonders attraktiv für junge Berufstätige
Besonders für junge Berufstätige ist Bausparen mit Riester-Förderung interessant. Denn sie profitieren erheblich von staatlichen Zulagen. Bei einer Besparung mit jährlich mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens – abzüglich Zulagen – in einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag beträgt die staatliche Grundzulage 175 Euro jährlich.
Da Auszubildende häufig nur über ein niedriges Einkommen verfügen, sind nur geringe Eigenbeiträge notwendig, um die volle Förderung zu erhalten. Wurde vor der Ausbildung kein Einkommen erzielt, bekommen Auszubildende im ersten Jahr für lediglich 60 Euro Eigenbeitrag die vollen Zulagen.
Sind die Auszubildenden unter 25 Jahre alt, gibt es im ersten Jahr zusätzlich noch einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Auch Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge eines Beschäftigten können in einen Riester-Bausparvertrag fließen: Diese Beiträge zählen dann wie eigene Riester-Einzahlungen.
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