Bausparkassen versus Kunden: Bald vor dem BGH?

Die Bausparkassen in Deutschland befinden sich in einer Auseinandersetzung. Sie haben bereits rund 200.000 Altverträge gekündigt, mit denen sich ihre Kunden die relativ hohen Sparzinsen erhalten wollen – während die Kassen mit dem Niedrigzins zu kämpfen haben.

Bisher hatten die Kunden ihre Bausparverträge weiterlaufen lassen, um weiterhin die relativ hohen Darlehenszinsen von drei bis fünf Prozent zu erhalten.
Bisher hatten die Kunden ihre Bausparverträge weiterlaufen lassen, um weiterhin die relativ hohen Darlehenszinsen von drei bis fünf Prozent zu erhalten.

Die Bausparkassen berufen sich auf ein Sonderkündigungsrecht, wonach sie den Sparern zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen dürfen.

Hohe Darlehenszinsen erhalten

Bisher hatten die Kunden die Verträge weiterlaufen lassen, um weiterhin die relativ hohen Darlehenszinsen von drei bis fünf Prozent zu erhalten. Zahlreiche Kunden haben gegen die Kündigungen geklagt.

Ende März musste erstmals eine Bausparkasse eine Niederlage vor einer höheren Instanz hinnehmen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Kündigung eines Altvertrags für unrechtmäßig. Die Kündigung eines mit drei Prozent verzinsten Vertrags aus dem Jahr 1978 durch die Bausparkasse Wüstenrot sei nicht rechtens gewesen.

Zuvor hatten allerdings andere Oberlandesgerichte in Koblenz, Celle, Hamm und München den Bausparkassen im Streit um Altverträge recht gegeben.

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Oberlandesgericht Stuttgart urteilt gegen Bausparkasse

Der vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Bausparvertrag ist seit gut zwei Jahrzehnten zuteilungsreif. In dem Fall ging es um eine Bausparsumme von 40.000 D-Mark (etwa 20.500 Euro), von denen die Sparerin 15.000 Euro als Guthaben einzahlte, dann aber mit den Einzahlungen aufhörte.

Auch wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt hatte die Bausparkasse Wüstenrot der Sparerin gekündigt, wogegen die Kundin geklagt und in erster Instanz verloren hatte.

Seite zwei: Klagewelle an deutschen Gerichten

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