Das Oberlandesgericht Stuttgart bemängelte, dass die Bausparkasse der Sparerin nicht längst gekündigt habe, als die Einzahlungen aufhörten. Dadurch habe das Geldinstitut zugelassen, dass der Vertrag ruhe und könne sich nicht mehr auf ein gesetzliches Kündigungsrecht berufen, so der Richter.
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Klagewelle an deutschen Gerichten
Seit vergangenem Jahr sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle beschäftigt. Von den etwa 200 Urteilen an Amts- und Landgerichten gingen nach Angaben des Verbands der Privaten Bausparkassen etwa 90 Prozent zugunsten der Geldinstitute aus. Die Vergleiche, in denen die Bausparkassen den Kunden weit entgegenkommen, sind darin aber nicht enthalten.
Die privaten Bausparkassen teilten mit, man halte an der Auffassung fest, dass die Kündigungen grundsätzlich rechtmäßig seien. Die vor dem Landgericht Stuttgart unterlegene Bausparkasse Wüstenrot will prüfen, ob sie Revision einlegt.
Wäre dies der Fall, so könnte sich im kommenden Jahr der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigen. (dpa-AFX/bk)
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