Wer ein neues Eigenheim oder eine Eigentumswohnung von einem Bauträger erwirbt, profitiert nicht von der aktuellen Mehrwertsteuersenkung.
Bei dieser Vertragsform baut der Bauträger zunächst auf seinem Grundstück die Gebäude oder Wohnungen und übergibt sie im Anschluss an die Käufer. Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. weist auf die Besonderheit hin: „Steuerrechtlich sind diese Geschäfte nicht mehrwertsteuerpflichtig. Stattdessen zahlt der Käufer bei einem Bauträgervertrag auf das Grundstück und das Haus bzw. die Wohnung die Grunderwerbsteuer.“
Obacht müssen Verbraucher geben, wenn der Bauträger vertraglich geregelt hat, dass er vereinbarte Raten und damit den Gesamtpreis anpassen kann, wenn er durch eine Mehrwertsteuererhöhung höhere Kosten gegenüber seinen Nachunternehmern hat. „In diesem Fall muss der Bauträger den tatsächlichen Mehraufwand auch nachweisen können und die erste Rate, die sogenannte Grundstücksrate, muss von der Preisanpassung ausgenommen sein“, sagt Stange. Um im konkreten Einzelfall zu klären, ob eine Anpassung rechtens ist, sollten Verbraucher sich von einem Anwalt beraten lassen.