Kommt es beim Hausbau zu Verzögerungen, kann das für unvorbereitete Häuslebauer sehr teuer werden. Das Baufinanzierungsportal Baufi24 gibt Tipps, wie Bauherren diesen Mehrkosten vorbeugen können.
In den seltensten Fällen läuft ein Hausbau ohne Zwischenfälle ab. Häufig wird der Zeitplan nicht exakt eingehalten und die Bauzeit muss eventuell verlängert werden.
„Bei Bauzeitverlängerungen kommt es neben weiteren Kosten auch zu rechtlichen Konsequenzen, die schließlich das Gericht klären muss. Deshalb gilt es einen ausreichend großen Puffer einzukalkulieren, um solche Ärgernisse direkt zu vermeiden“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Wer muss Kosten tragen?
Verschiebt sich die Fertigstellung nach hinten, wird zunächst geklärt, wer die Verzögerung verursacht hat. Haben Bauherren Eigenleistungen geplant und können diese doch nicht selbst durchführen, müssen sie laut Baufi24 die Mehrkosten alleine tragen.
Auch bei Fehlkalkulationen des Materials durch den Baudienstleister und dem daraus resultierenden Zeitverlust bei Nachbestellungen müsse in der Regel der Bauherr zahlen. Seit einer Gesetzesreform Anfang 2017 müssten Verkäufer zukünftig bei mangelhafter Ware die Mehrkosten tragen. Hierdurch sei die Partnerschaft zwischen Bauherr und Bauträger fairer.
Zeitliches und finanzielles Polster einplanen
Treten Verzögerungen wegen Schäden durch höhere Gewalt auf, trage niemand die Schuld, auch hier müsse der Bauherr die Mehrkosten übernehmen. Durch eine Bauleistungsversicherung seien Schäden durch höhere Gewalt während der Bauphase allerdings versichert.
Um Ärger, Mehrkosten und Zeitverlust vorzubeugen, sollten Bauherren einen zeitlichen und finanziellen Puffer einplanen. Flexible Absprachen mit dem derzeitigen Vermieter oder zukünftigen Käufer des alten Eigenheims sind nötig, falls der Umzug in die neue Immobilie zu knapp kalkuliert wurde.
Auch sollten laut Baufi24 alle Häuslebauer einen „Notgroschen“ zur Verfügung haben, für unvorhergesehene Ausgaben. Im Idealfall werde dieser nicht benötigt und könne nach der Fertigstellung als Sondertilgung in die Baufinanzierung einfließen. (kl)
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