Ralf Weißenfels, Geschäftsführer von Argus Pension Consult, spricht in Cash. über die Fallstricke, die Vermittler in der bAV-Beratung drohen und erläutert, wie die Rahmenbedingungen für die Betriebsrente verbessert werden können.
Cash.: Die bAV gilt als sehr erklärungsbedürftiges Produkt. Welche Herausforderungen stellen sich, um eine rechtssichere Beratung gewährleisten zu können?
Weißenfels: Jeder Vermittler steht vor der Frage, welche Leistungen er im Rahmen der bAV selbst erbringen darf und bei welchen Themen er weitere Experten hinzuziehen sollte beziehungsweise muss. Entscheidend ist, in welchem Bereich der Makler tätig ist.
Relativ unproblematisch sieht es im Bereich der Direktversicherung in Unternehmen bis circa 20 Mitarbeiter aus. Hier haben wir es nahezu mit standardisierten Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Paragrafen 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz zu tun.
Bewegt sich der Makler jedoch im Bereich von individuellen Versorgungsplänen, wie die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung oder die Unterstützungskassen-Versorgung, müssen verschiedene Rechtsgebiete berücksichtigt werden, zum Beispiel Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Bilanzrecht.
Wie groß fällt dieser Bereich aus?
Laut Experten sollen etwa 70 bis 75 Prozent aller Fälle beim Bundesarbeitsgericht Auslegungsfragen der Versorgungsordnung sein. Wenn wir uns diese Zahl ansehen, wird klar, wie komplex und individuell bAV-Versorgungen ausgestaltet werden müssen. Ich meine, dieses können Vermittler künftig nur in einem Netzwerk aus bAV-Experten rechtssicher leisten.
Wo sehen Sie auf rechtlicher Ebene noch Verbesserungspotenzial?
Man könnte zum Beispiel über eine Vereinfachung der Förderung für die Arbeitnehmer nachdenken, deren Bruttoeinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Damit der Nutzungsgrad in dieser Zielgruppe stärker steigt. Wir haben hier eine Vielzahl von Bestimmungen, mit einer Tendenz zur Überregulierung.
Ein paar Beispiele: Wir unterscheiden fünf Durchführungswege und unterschiedliche Zusageformen, wie die Beitragszusage mit Mindestleistung und die beitragsorientierte Leistungszusage. Zudem müssen Arbeitgeber unter Umständen Anpassungsprüfpflichten beachten.
Und auch die Portabilität ist in der Praxis nicht so einfach, wie häufig dargestellt wird. Im Bereich der Entgeltumwandlung könnte ich mir ein einfacheres Regelwerk vorstellen, das Mindestgarantien festlegt und Haftungsaspekte für Arbeitgeber auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert. Im Endeffekt sollte es darum gehen, mehr Arbeitnehmer zum Sparen zu motivieren und mehr Arbeitgeber von den Vorteilen einer bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung zu überzeugen.
Wenn Sie eine Prognose wagen würden: Wird es in der bAV eher einfacher werden oder tendenziell noch komplexer?
Die bAV wird eher komplexer, wie zum Beispiel die Auswirkungen der Unisex-Tarifierung zeigen. Nach meinen Beobachtungen wird es für Makler angesichts der steigenden Komplexität immer schwieriger, ausschließlich Produktlösungen in Unternehmen zu platzieren. Wer seine Zukunft in der bAV sieht, sollte sich darauf einstellen, dass Unternehmen vermehrt eine umfassende Beratungsleistung nachfragen.
Interview: Lorenz Klein
Foto: Argus Pension Consult / Shutterstock