Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vorgeschlagen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einzuführen. Das werde zu einer Schwächung der gewachsenen bAV-Strukturen führen, befürchtet das Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA).
Laut des Änderungsvorschlags zum Betriebsrentengesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wäre es möglich, dass die Tarifparteien eigene Vorsorgeeinrichtungen schaffen, die die Arbeitgeber von ihrer Einstandspflicht befreien. Dadurch wären in Deutschland reine Beitragszusagen erlaubt, bei denen das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer übertragen wird.
Gefährliche Nebenwirkungen der Tariffonds
„Das gut gemeinte Ziel, nämlich die Verbreitung der bAV vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern, wird von gefährlichen Nebenwirkungen der Tariffonds konterkariert“, warnt Klaus Morgenstern, Sprecher DIA. „Im Gefolge der Tariffonds drohen obligatorische Arbeitgeberbeiträge und die Tariffonds mutieren durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zur Zwangs-bAV für alle Unternehmen. Was wird dann aber aus den vielen schon bestehenden und gut funktionierenden Versorgungswerken, die von den Arbeitgebern mit finanziert werden?“
Wenn Unternehmen über eine tarifliche Vereinbarung auf eine neue Säule der bAV verpflichtet würden, drohte vielen älteren Versorgungswerken die Schließung, weil die Lohnnebenkosten nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können, so Morgenstern weiter. Für eine tatsächliche Verbesserung der bAV kleinen und mittleren Unternehmen sollten zuallererst bestehende Hemmnisse wie etwa die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter abgeschafft werden, empfiehlt der Altersvorsorge-Experte.
[article_line]
Außerdem bleibe die Frage offen, warum nur die neuen Tariffonds die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage erhalten sollen. Die Arbeitgeber wünschen sich laut Morgenstern eine solche Zusageform schon seit längerem, weil es die bAV für die Unternehmen stark vereinfachen würde. „Bislang ist das immer abgelehnt worden mit dem Verweis der unzumutbaren Verlagerung des Anlagerisikos auf die Arbeitnehmer. Es erscheint daher schon kurios, dass unter der Ägide der Gewerkschaften dieser Einwand nicht mehr gelten soll“, erläutert Morgenstern. (jb)
Foto: Shutterstock