Wechselnde Verhältnisse bei der Belegschaft müssen beachtet und entsprechend bearbeitet werden. Für diese konstante Betreuung sind Unternehmen bereit, Honorare zu zahlen. Versicherungsfachleute und Makler, die einzeln oder in kleinen Bürogemeinschaften arbeiten, können jedoch dafür meistens nicht die nötige Kapazität aufbringen. Eine Clearingstelle kann hier für Abhilfe sorgen.
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Allein bei der Clearingstelle der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung werden bAV-Verträge von Kleinunternehmen bis zu Unternehmensgrößen jenseits der 10.000 Mitarbeiter verwaltet. Die Beschränkungen, die dem „Einzelkämpfer“ durch die rigide Handhabung der Paragrafen 34 d, f und h GewO auferlegt sind, können durch entsprechende Kooperationen mit einer Clearingstelle aufgehoben werden.
Wenn die Beratungs- und Betreuungsleistung in den Bereichen Betriebsrenten und Entgeltoptimierung klappen soll, ist es für Einzelkämpfer zweckmäßig, über solch ein Kooperationsmodell nachzudenken. Schon wetterleuchtet es wieder aus Brüssel. Die Umsetzung der Reform der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD 2) kommt mit Riesenschritten auf die Assekuranz zu. Bereits im Herbst stehen in Brüssel weitere entscheidende Weichenstellungen an und ab 2015 könnte IMD 2 in nationales Recht umgewandelt werden.
Kosten senken
Speziell zur geplanten Vermittlerrichtlinie IMD 2 verfügen fast drei Viertel der Makler nach eigenen Angaben bisher nicht über ausreichende Kenntnisse und wissen laut einer aktuellen Studie noch gar nicht, was auf sie zukommt. Hier sind Weiterbildungsangebote zur bAV und zur Entgeltoptimierung, wie sie auch die DGakademie anbietet, mehr denn je gefragt. Ärger droht der Versicherungsbranche und dem Vertrieb aber nicht nur aus Brüssel, sondern auch von europäischen Nachbarländern.
Durch die Reduzierung des Höchstzillmersatzes beim Abschluss einer Lebensversicherung, der laut Lebensversicherungsreformgesetz in Deutschland ab 1. Januar 2015 von derzeit 40 auf 25 Promille beschränkt wird, drängen europäische Versicherer auf den deutschen bAVMarkt. Ein Rosenkrieg zwischen Versicherungsvertretern, Maklern, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds ist abzusehen. Also gilt es in der Branche, Kosten zu senken wo irgend möglich.
Wie hilft man nun dem schleppenden Geschäft mit der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland auf die Beine? Wie kann die Branche dazu beitragen, dass – wie von der Bundesregierung als Ziel ausgegeben – Klein- und Mittelbetriebe für ihre Mitarbeiter Sozialsysteme mit dem Anreiz einer lebenslangen Betriebsrente im Ruhestand einrichten? Ein probates Mittel wäre eine Stärkung der bAV per Entgeltumwandlung.
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