bAV: Die zweite Säule stützen

Durch die derzeitige Deckelung von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmer maximal 238 Euro monatlichen Beitrag steuer- und sozialversicherungsbefreit aus ihrem Brutto in einen bAV-Vertrag einzahlen.

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Je nach Gehalt werden damit für Arbeitnehmer in ihren Dreißigern betriebliche Ruhegehälter in Höhe von weniger als 1.000 Euro generiert. Sollte die bAV von der Politik ernsthaft als gleichberechtigte zweite Säule neben der gesetzlichen Rente angesehen werden, muss die Förderhöchstgrenze auf fünf oder sechs Prozent angehoben werden. Damit wäre ein angemessener Lebensstandard im Alter garantiert.

Gut gemeint, aber ohne ausreichenden Praxisbezug sind die neuen Gesetze, die es wahrscheinlich machen, dass der Beratermarkt auszehrt. Nicht weniger, sondern weniger schlecht ausgebildete Finanz- und Versicherungsfachleute sind nötig, um die Sisyphusarbeit zu erledigen, kleinere Betriebe auf die betriebliche Altersvorsorge einzuschwören und die Belegschaften in Einzelgesprächen von den Vorteilen einer Altersabsicherung zusätzlich zur staatlichen Rente zu überzeugen. In naher Zukunft wird man sogar Tablet-basierte Beratung mit elektronischer Unterschrift sehen.

„bAV für lau“

Individuelle Beratungsgespräche bedingen Produktkonzepte der rückdeckenden Versicherungswirtschaft, die durch Beratungsgesellschaften wie die DGbAV per „Feintuning“ auf die jeweiligen Lebensumstände angepasst werden können. Die Beratungsleistung in den Unternehmen ist nur von bAV-Spezialisten einwandfrei zu erbringen. Der Anspruch muss dabei sein, Belegschaftsmitglieder selbst von Großunternehmen an verschiedenen Standorten in kurzer Zeit individuell zu beraten. Einzelne Versicherungsvertreter oder Makler sind mit der komplizierten Materie zumeist nicht ausreichend vertraut. Leider treffen wir in den Unternehmen immer wieder auf schlecht aufgestellte Versorgungswerke, die Haftungsfallen enthalten und weder für das Unternehmen noch dessen Mitarbeiter „passen“.

Ganz im Sinne der Politik, die breitere Kreise in der Arbeitnehmerschaft ansprechen will, ist das Angebot „bAV für lau“. Mitarbeiter mit geringerem Einkommen, die sich mit dem Argument „Von meinem Gehalt kann ich nichts für eine eigene Altersvorsorge abzwacken“, jedem bAV-Gespräch entziehen, kann mit diesem stimmigen Rechenmodell eine Lösung angeboten werden. Auf diese Weise kann einem 35-jährigen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge ermöglicht werden, die ein Garantiekapital von rund 100.000 Euro beziehungsweise circa 360 Euro garantierte monatlicher Betriebsrente – ohne finanziellen Eigenanteil – aufweist.

Betriebsrente zum Nulltarif

Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen, als Vergütungsoptimierung einen geringen Teil des Bruttoentgelts exakt 1:1 gegen steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Sach- und Barzuschüsse auszutauschen. Entgeltbausteine wie Waren- oder Tankgutscheine, Handykostenübernahme, Einkaufs- beziehungsweise Verzehrgutscheine sind steuer- und versicherungsbefreit und generieren deshalb ein höheres Netto.

Der Gesamtentgeltanspruch des Mitarbeiters bleibt in voller Höhe bestehen. Nunmehr wandelt er einen Anteil seines Bruttoentgelts in einen bAV-Beitrag um (Entgeltumwandlung), der – weil ebenfalls lohnsteuer- und versicherungsfrei – ihn netto nur rund die Hälfte der Beitragshöhe kosten würde. Mit dem durch die Entgeltbausteine gesparten Netto finanziert er sich den Eigenanteil am bAV-Monatsbeitrag. Somit erhält er bei gleichgebliebenem Brutto und Netto zum Nulltarif seine eigene, unverfallbare Betriebsrenten-Versicherung, die im Ruhestand ein beträchtliches Zubrot auszahlt.

Autor Ulf Kesting ist Vorstand der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG.

Foto: Frank Seifert

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