bAV: Aktuare sehen keine „Multimilliarden-Lücke“

Deutschlands Pensionsaktuare haben davor gewarnt, aus den gestern vorgestellten Ergebnissen des Stresstests der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa voreilige Schlussfolgerungen über die Situation der deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds zu ziehen.

Friedemann Lucius

„Die Zahlen sind im Kontext der vorgegebenen Systematik der Eiopa zu bewerten und dürfen nicht unreflektiert verwendet werden“, sagte Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). Gleichwohl sei die Situation zahlreicher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) aufgrund der anhaltenden Nullzinsphase zunehmend angespannt.

Für den diesjährigen Stresstest hat die Eiopa die Auswirkungen einer extremen Kapitalmarktsituation auf die Pensionskassen und Pensionsfonds untersucht. Dieser Ansatz stelle zwar aus IVS-Sicht ein mögliches Instrument zur Risikobeurteilung dar. „Die Aussagekraft der Ergebnisse über die langfristige Finanzkraft der hiesigen Pensionseinrichtungen und ihrer Trägerunternehmen ist aber begrenzt“, so Lucius.

„Nationaler Blick ist wichtig“

So könne der jetzt gewählte EU-weit einheitliche und damit allgemein gehaltene Ansatz die lokalen Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung nicht in der erforderlichen Differenzierung abbilden. Dieser nationale Blick sei aber wichtig, da die EbAV hauptsächlich lokal agierten und entsprechend nach nationalen Aufsichtsvorgaben gesteuert würden. „Es gibt keine Handvoll grenzüberschreitender bAV-Einrichtungen. Von daher muss kritisch hinterfragt werden, inwieweit überhaupt ein gesamteuropäischer Rahmen geschaffen werden muss, der alle Einrichtungen über einen Kamm schert“, sagte Lucius.

Besorgt zeigt sich der IVS-Vorsitzende darüber, dass die Ergebnisse der Eiopa als Beweis für angebliche Finanzierungslücken der EbAV missverstanden werden könnten. Ob und inwieweit ein zusätzlicher Finanzbedarf aufgezeigt werde, hänge maßgeblich davon ab, nach welchen Ansätzen und Vorgaben das Vermögen und die Verpflichtungen der Einrichtung bewertet würden. „Mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben einer Bafin, die den nationalen Gegebenheiten Rechnung trägt, sehen wir keine Multimilliarden-Lücke, die von den Trägerunternehmen der Pensionskassen und Pensionsfonds geschlossen werden muss“, betonte Lucius. (kb)

Foto: IVS

 

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