Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) stoßen bei der Mehrheit der Arbeitgeber auf Skepsis. Nach einer aktuellen Umfrage des Düsseldorfer bAV-Beratungsunternehmens Longial würde nur jedes vierte Unternehmen die Maßnahmen begrüßen.
Viele Unternehmen wünschen sich neue Maßnahmen, um die Verbreitung der bAV bei kleineren und mittleren Unternehmen voranzutreiben – doch offenbar nicht in der Form, wie es sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorstellt.
Nach Angaben des bAV-Beraters Longial kann sich nur ein Viertel der Unternehmen mit den Plänen des BMAS anfreunden, die Tarifpartnern mit der Aufgabe zu betrauen (siehe Grafik). Dies ergab eine TED-Umfrage, die das Düsseldorfer Unternehmen Mitte März im Rahmen einer Veranstaltung zur betrieblichen Altersversorgung durchführte.
„Arbeitgeber befürchten Anwachsen des administrativen Aufwandes“
Demnach erachteten es die Befragten als zielführender, stattdessen reine Beitragszusagen zur Enthaftung der Arbeitgebers einzuführen sowie eine vereinfachte Handhabung der bAV anzustreben.
Genau das Gegenteil erwarten sich die Unternehmen nach Longial-Angaben von den Plänen des Ministeriums: „Rund die Hälfte der Befragten sieht im BMAS-Vorstoß faktisch die Eröffnung eines weiteren Durchführungsweges, der vor allem noch mehr Komplexität bedeutet“, sagt Longial-Geschäftsführer Dr. Paulgerd Kolvenbach. „Ebenso viele befürchten zudem ein weiteres Anwachsen des administrativen Aufwandes“.
[article_line]
Eine klare Absage erteilten die Befragten, so Longial, die Einbeziehung nicht tarifgebundener Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Nur vier Prozent der Befragten würden dies begrüßen. „Die Umfrageergebnisse machen deutlich, dass die Unternehmen die Beseitigung vorhandener Hemmnisse für die Verbreitung der Schaffung eines neuen Systems vorziehen würden“, so Kolvenbach.
Vier von zehn bAV-Experten kritisieren Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung, Opting-Out findet nur wenig Anhänger
Dazu zählen 30 Prozent der Befragten die Beseitigung von Motivationshemmern wie die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung. 40 Prozent kritisieren in diesem Zusammenhang auch die Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und 37 Prozent mahnen eine Anpassung des steuerlichen Zuwendungsrahmens (nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG) an den faktisch höheren Finanzierungsbedarf an.
Die andauernde Niedrigzinsphase, so rund ein Viertel der befragten Arbeitgeber, biete zudem ein denkbar schlechtes Umfeld für die Gründung neuer Einrichtungen. Einen „sanften Zwang“ zur bAV durch Opting-Out-Ansätze befürworten etwa lediglich 20 Prozent. (lk)
Foto: Longial