Bei der Erstellung solcher Ergänzungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag ist jedoch Vorsicht geboten. Die Klauseln eines Arbeitsvertrages stellen häufig allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Als solche unterliegen sie auch einer sogenannte „Klauselkontrolle“.
Sollte beispielsweise die Klausel zur betrieblichen Altersversorgung intransparent oder überraschend sein, so wäre sie grundsätzlich unwirksam und fände keine Anwendung. Damit würde wieder eine rechtliche Unsicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen, welche man eigentlich beseitigen wollte.
Versorgungsordnung erstellen
Gerade im Bereich der Entgeltumwandlung ist die Erstellung einer Versorgungsordnung nahezu unumgänglich. Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Direktversicherung wird grundsätzlich allein zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer vereinbart.
Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist hierbei meist nur von untergeordneter Bedeutung. Sollte keine separate und individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer getroffen werden, so kann dies durchaus arbeitsrechtliche Verpflichtungen und Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Wird seitens des Arbeitgebers ein Zuschuss gewährt? Ist dieser Zuschuss an bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise die Beendigung einer Probezeit, geknüpft oder nicht? All dies sollte im Unternehmen einheitlich im Rahmen einer Versorgungsordnung geregelt werden.
Rechtsanwalt konsultieren
Gerade im Hinblick darauf, dass die Regelungen zu der betrieblichen Altersversorgung oftmals eine langfristige Gültigkeit für sich beanspruchen sollten, machen gerade Arbeitgeber sich hierüber meist wenig Gedanken. Klauseln zur betrieblichen Altersversorgung sind häufig unvollständig oder intransparent.
Allein aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt, der sich täglich mit dem Arbeitsrecht und insbesondere auch der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt, zu kontaktieren und von diesem zumindest die vertraglichen Regelungen überprüfen oder bestenfalls erstellen zu lassen.
Maike Ludewig ist Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Weitere Informationen zur Autorin erhalten Sie hier.
Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Mehr aktuelle Beiträge:
Haftungsrisiken in der BU-Beratung – Top 5 der häufigsten Vermittlerfehler
Tippgeber: Die fünf größten Haftungsfallen für Berater
Provisionsverlust: Kunde muss Versicherungsmakler nicht entschädigen