bAV: Auftrieb für fünften Durchführungsweg

Gute Nachrichten für die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK): Der Großteil aller Arbeitnehmer legt Wert auf Garantiezusagen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das zeigt eine aus der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebene YouGov-Befragung.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sitzen in einem Boot.

Da das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Versicherern bAV-Garantien untersagt, bleibt einzig der fünfte bAV-Durchführungsweg, um den Arbeitnehmern feste Zusagen auf alle Leistungen inklusive Zins und Arbeitgeberzulagen zu geben, schreibt der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen e.V. (BV-pdUK).

Bei Gründung einer pauschaldotierten U-Kasse stelle das Unternehmen in der Regel einen Beirat, der bei den Entscheidungen über die Mittelverwendung mitwirke.

Vorsorge rentiert sich vom ersten Euro an

Für gewöhnlich legt das Gremium laut BV-pdUK fest, dass der weit überwiegende Teil der bAV-Beiträge und der Arbeitgeberzulagen im Unternehmen selbst zu investieren sei, so zum Beispiel zur Ablösung teurer Bankkredite oder für Anschaffungen im Anlagevermögen.

So rentiere sich die bAV über eine pdUK vom ersten Euro an. Einmal im Jahr bekommen die Arbeitnehmer die Leistungen bei Renteneintritt beziehungsweise zum aktuellen Stand mitgeteilt.

„Durch ihre Mitwirkungspflicht und die Transparenz bei der Mittelverwendung sitzen die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in einem Boot“, so Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK.

Seite zwei: Starke Identifikation mit dem Unternehmen

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