bAV: Vorsorge-Baustein mit Reformbedarf

„Die Verunsicherung der Bürger ist gerade in Zeiten volatiler Kapitalmärkte bei einem insgesamt historisch niedrigen Zinsniveau gut nachvollziehbar. Auf den ersten Blick scheint es, als könnten die Erträge der Kapitalanlage den Kaufpreisverlust nicht decken, sodass unter dem Strich eine negative Rendite droht“, sagt Dr. Stefanie Alt, Geschäftsführerin der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft (NBB).

Nach Meinung der bAV-Expertin seien diese Ängste jedoch „zweifach unbegründet“. „Erstens werden die Anlagegelder bei den Versicherern in innovative Produkte investiert. Sie vereinen Sicherheit und Chance durch die Kombination konventioneller Garantieelemente mit modernen Fondsanlagen“, erklärt Alt.

Steuerspareffekte durch Bruttosparen

Zum Zweiten profitiere der Sparer im Rahmen der bAV vom Bruttosparen: „Investitionen in die bAV erfolgen stets brutto, das heißt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, so dass der Kunde von umfangreichen Steuerspareffekten profitiert. Der Abschluss einer bAV lohnt sich damit gerade in der heutigen Zeit.“

Dies gelte umso mehr, wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen einer modernen Personalpolitik an den Beiträgen in die bAV beteilige, ergänzt die bAV-Fachfrau. Verzichtet der Arbeitgeber allerdings auf einen Zuschuss, so sinkt die Attraktivität der bAV nach den Berechnungen von Wissenschaftler Birk merklich.

Für Beschäftigte, die von ihrem Chef keinen Zuschuss bekommen, zudem gesetzlich krankenversichert sind und nach 2005 einen Vertrag unterschrieben hätten, sei die Entgeltumwandlung für die Betriebsrente in der Regel nicht rentabel, so der Altersvorsorge-Forscher.

Finanzamt langt bei bAV zu

Birk begründet dies vor allem mit der gestiegenen Belastung der bAV durch das Finanzamt. So sind bei der Betriebsrente im Gegensatz zur Riester-Rente die vollen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die gesetzliche Pflegeversicherung (PV) fällig.

Für private Krankenversicherte gilt dies nicht, weil sie den Krankenkassenbeitrag von derzeit 15,5 Prozent in der Rentenphase nicht entrichten müssen. Darüber hinaus hatte Birk errechnet, dass sich die bAV für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.400 Euro ebenfalls als unrentabel herausstellen kann.

Demnach würde die Belastung durch einen Grenzsteuersatz im Ruhestand von 25 Prozent und die infolge der Entgeltumwandlung reduzierten Rentenansprüche die Vorteile der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis übersteigen.

Auf die Kritik, dass die erhobenen Daten nicht repräsentativ seien, reagierte Birk mit einer Ausweitung seiner Analyse auf die monatlichen Einkommenshöhen 2.500, 3.000 und 4.000 Euro – zudem berücksichtigte er Ehepaare.

Doch auch hier hat sich laut Birk gezeigt, dass die ermittelten Grenzsteuersätze die später gezahlten Betriebsrenten erheblich einschränken. Dies gelte nur nicht für jene Arbeitnehmer, die weniger als 2.500 Euro brutto verdienten.

Kritik an Rechtsvorschriften

Der Steuerberater und Vorsitzende des Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), Professor Dr. Thomas Dommermuth, bezeichnet Birks Analyseergebnisse als „Extremfälle“, gleichwohl ärgert er sich über das derzeit geltende Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Dieses würde sich zu einem „Gefährdungspotenzial für die bAV“ entwickeln, so Dommermuth. (lk)

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Foto: Shutterstock

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