Überfällige Reformschritte
Unternehmen, die bereits über eine bAV verfügen, erhofften sich vom BRSG vor allem eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses sowie die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung.
Diese beiden Punkte wurden in beiden Umfragen (März 2017 und September 2018) am häufigsten genannt. „Gerade diese Problemfelder packt das BRSG aber nicht an – sie stehen aktuell anderweitig im Fokus einer gesetzlichen bzw. gerichtlichen Klärung“, führt Karst aus.
Komplexität nimmt weiter zu
Durch das Reformpaket steige die Komplexität der bAV weiter, sagen 70 Prozent der befragten Unternehmen. Willis Towers Watson fordert hier Korrekturen, etwa durch eine Positivliste zur bAV durch den Gesetzgeber. Über die vergangenen Jahrzehnte hätten sich zahlreiche Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV entwickelt.
Genannt seien etwa Informations- und Aufklärungspflichten, die oft keine ganz klare Kontur aufweisen. „Wenn die Unternehmen positiv aufgezählt Klarheit über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten aus einer bAV-Zusage hätten, würde das viel Verlässlichkeit und eine noch höhere Bereitschaft, sich in der bAV zu engagieren, mit sich bringen“, betont Karst.
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