Bereits heute gilt die betriebliche Altersvorsorge als kompliziert und beratungsintensiv. Doch in diesem Winter sorgen modernisierte Bilanzregeln, der neue Versorgungsausgleich und steigende PSV-Beiträge erst richtig für Verwirrung.
Text: Mathias Ohanian
Auf den ersten Blick profitieren alle Beteiligten von der bAV: Arbeitnehmer bauen sich mit der zur zweiten Schicht gehörenden Altersvorsorge eine individuelle Zusatzversorgung für später auf. Gleichzeitig unterstreichen Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber für potenzielle neue Beschäftigte. Obendrein können Merkel & Co. beruhigt schlafen, sehen sie doch ihre Bundesbürger fürs Alter bestens gewappnet.
Doch obwohl Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben, nutzt nur rund jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte diesen Baustein für die individuelle Altersvorsorge. Das hat eine Studie des Wiesbadener Finanzdienstleisters Delta Lloyd herausgefunden.
Neuer Versorgungsausgleich
Nicht zuletzt diverse Tücken verhindern eine höhere Durchdringung der bAV bei Arbeitnehmern. Allein in diesem Winter gibt es eine Vielzahl von Themen, welche die Betriebsrente komplizierter machen. Angefangen beim neuen Versorgungsausgleich über das Wortungetüm Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) bis hin zur möglichen Explosion der Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) – die Liste der Stolpersteine ist lang. Allein ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtmäßigkeit von gezillmerten bAV-Verträgen scheint Planungssicherheit zu gewährleisten.