Dennoch räumt Harenberg ein, dass die BAG-Richter betonten, dass die Anwendung voll gezillmerter Tarife im Einzelfall – insbesondere bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen – zu einem angemessenen höheren Versorgungsanspruch führen könnte. Dennoch halten die Richter seiner Einschätzung nach die Verwendung von Versicherungstarifen, die eine Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre vorsehen, im Bereich der Entgeltumwandlung für angemessen. Die Veröffentlichung des gesamten Urteils wird noch in diesem November erwartet.
Große Vorteile trotz steigender Komplexität
Angesichts dieser schwierigen Gemengelage stellt sich die Frage, ob sich bAV überhaupt noch lohnt. Für W&W-Experte Schünemann überwiegen die Vorteile. „Der Einstieg über die Durchführungswege Direktversicherung oder Pensionskasse sind arbeits- und steuerrechtlich verhältnismäßig einfach“, so der Fachmann. Auch ist bAV seiner Ansicht der nach wie vor günstigste Weg für Arbeitnehmer, ihre Altersvorsorge aufzubauen. Auch Zurich-Mann Bohnhoff sieht trotz steigender Komplexität in erster Linie die Vorteile. „Die steuerlichen Anreize sind in Deutschland so groß wie in keinem anderen europäischen Land“, sagt er. Daneben stelle die Entgeltumwandlung für Arbeitgeber auch künftig ein attraktives Argument im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte dar.
Unternehmen und Beschäftigte, die das genauso sehen und sich nicht von den diversen Hindernissen abschrecken lassen, haben noch bis Ende des Jahres Zeit, sich rückwirkend für das gesamte Jahr die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu sichern.
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