bAV im Mittelstand: Vabanquespiel mit Pensionszusagen

Betriebsrente und Pensionen
Bildagentur PantherMedia / stadtratte
Im vielen mittelständischen Betrieben schlummert eine Gefahr.

Eine Studie von ALH und Forsa zeigt, dass 50 Prozent der befragten Firmen Deckungslücken in ihren Pensionszusagen haben. Ein hochrisiskantes Spiel mit der Altersvorsorge, dass auch die Zukunft der Unternehmen gefährden kann.

Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass die Hälfte der befragten Mittelständler, die Direktzusagen anbieten, Deckungslücken in ihren Pensionszusagen haben, etwa für die Altersversorgung ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer. Dass sie dadurch die Zukunft ihres Unternehmens gefährden könnten, scheint vielen nicht bewusst zu sein, wie die Umfrage zeigt. 

Direktzusage – noch immer beliebt für die Altersversorgung

Die Direktversicherung ist mit Abstand der beliebteste Durchführungsweg für die bAV im deutschen Mittelstand. Zudem ist auch ie Direktzusage noch immer verbreitet: Ein Viertel der Firmen bietet sie an, etwas häufiger handelt es sich dabei um größere Mittelständler mit 50 bis 500 Mitarbeitenden. Direktzusagen werden tendenziell öfter für die Führungsebene angeboten – also für die Versorgung der Geschäftsführung oder der Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung.

Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber selbst die Versorgungspflicht. Deshalb muss er in der Bilanz Rückstellungen bilden. Mit Hilfe – beispielsweise – einer Rückdeckungsversicherung oder Fonds (mit Verpfändung oder im Rahmen einer Treuhandlösung) kann der Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtungen ausfinanzieren und so seine Bilanz entlasten.

Gefahr durch nicht gedeckte Pensionszusagen

Die Hälfte der befragten Unternehmen, die eine Direktzusage anbieten, haben ihre Pensionsverpflichtungen nicht voll ausfinanziert. Wie die Studie der ALH und Forsa zeigt, haben die Firmen teilweise Deckungslücken von mehr als 50 Prozent. 


Das könnte Sie auch interessieren:

Das kann laut Analyse zum Problem werden, wenn die Unternehmensführung wechselt oder die Firma verkauft werden soll. In diesem Fall müssen nicht beziehungsweise nicht voll gedeckten Pensionsverpflichtungen mit übernommen werden. Das erschwere den Verkauf oder belastet den Nachfolger, warnen die Studienautoren. Soll das Unternehmen aufgelöst werden, sei das nicht möglich, solange es noch Pensionsverpflichtungen zu erfüllen seien. 

Hohe Relevanz im familiengeführten Mittelstand

In der Studie fragte der Versicherer zudem ab, wie viele familiengeführte Mittelständler ihr Unternehmen in den kommenden zehn Jahren übergeben oder schließen wollen. Immerhin 57 der Befragten tragen sich mit der Absicht. Dabei soll die Übergabe zu 76 Prozent innerhalb der Familie erfolgen. Belasten jedoch nicht ausfinanzierte Pensionszusagen die Bilanz sowie die zukünftige Liquidität, gefährdet das die Übergabepläne, warnt die Alte Leipziger.

Risiken bleiben oft unerkannt

Besonders alarmierend: Das Risiko scheinen die meisten nicht zu kennen beziehungsweise zu erkennen scheinen: Weniger als 20 Prozent der familiengeführten Mittelständler sind der Meinung, die betriebliche Altersversorgung könnte ein Risikofaktor für die Nachfolgeregelung ihres Unternehmens sein.

Eine externe Beratung zu ihren Pensionsverpflichtungen nehmen zwar mehr als die Hälfte der familiengeführten Mittelständler in Anspruch, bei denen in den nächsten zehn Jahren eine Nachfolgeregelung ansteht. Doch in den meisten Fällen übernimmt dies der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier besteht für spezialisierte Vermittler und bAV-Berater großer Nachholbedarf, um Unternehmen über ihre Möglichkeiten aufzuklären und zu beraten.

Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionsrisiken

Um Pensionsverpflichtungen auszufinanzieren bzw. auszulagern, gibt es neben der Rückdeckungsversicherung weitere Möglichkeite wie die Fondsanlage im (Treuhand-)Depot oder die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger wie Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Mit Hilfe einer Liquidationsdirektversicherung können Arbeitgeber ihre Pensionsverpflichtungen übertragen, ebenso wie ihre rechtliche Haftung, betont der Versicherer. Damit würde die Voraussetzung für eine Unternehmensschließung geschaffen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments