Neue Hoffnung für Anhänger der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Das politische Berlin diskutiert derzeit über eine höchst umstrittene Regelung – die doppelte Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen im Rahmen der Betriebsrente. bAV-Experte Dr. Paulgerd Kolvenbach gibt den aktuellen Stand der politischen Beratungen wider.
Die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Betriebsrenten steht schon länger in der Diskussion. Nun erläuterten im Rahmen einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2016 Experten des Sozialrechts ihre Ansichten zur Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Direktversicherungen und Versorgungsbezügen.
Linke: Beiträge nur einmal erheben
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag vom 14. Oktober 2015, dass Krankenversicherungsbeiträge bei Direktversicherungen und Versorgungsbezügen nur einmal erhoben werden dürfen: Entweder im Rahmen der Ansparphase oder der Leistungsphase. Darüber hinaus soll eine solidarische Gesundheitsversicherung eingeführt werden, die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung.
Im Deutschen Bundestag erfolgte bereits am 6. November 2015 eine parlamentarische Aussprache (Plenarprotokoll 18/134; S. 13127B – 13133A). Die Redner der Fraktionen kritisierten mehrheitlich, dass der Antrag der Linken Aspekte anspricht, die allein mit den Mitteln des Krankenversicherungsrechts nicht geändert werden können. Der Antrag spreche die betriebliche Altersversorgung als Ganzes an und müsse folglich auch in diesem Umfeld besprochen werden. Über die bAV wird allerdings bereits in einer Arbeitsgruppe unter der Führung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter dem Thema „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ diskutiert. Deren Ergebnis sei abzuwarten.
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BDA und aba versus DGB und GKV-Spitzenverband
Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2016 empfahlen mehrere Sachverständige, wie zum Beispiel die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) oder die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), die Doppelverbeitragung für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu vermeiden.
Die geforderte Abschaffung sei problematisch, da die Maßnahme einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erforderlich mache und die Umsetzung wegen der großen zurückliegenden Zeiträume schwierig wäre – so die Meinung von BDA, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), des stellvertretenden Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, des GKV-Spitzenverbands sowie des Sachverständigen Prof. Dr. Klaus Jacobs. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), der DGB und der Sachverständige Prof. Dr. Hansjoachim Bieback schlugen vor, die Belastung durch eine Halbierung des Beitragssatzes zu mindern.
Seite zwei: Widerspruch zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz?