Davon gehen noch Steuerabzüge und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge ab, was das unerwartet geringe Ergebnis nochmal um die Hälfte vermindern kann.
Auch viele bAV-Verträge in der Lebensversicherung lassen sich indes oft wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen und rückabwickeln, eine Ewigkeit lang. Zahlreiche Arbeitnehmer sind selbst zum Widerruf berechtigt, wenn sie selbst Versicherungsnehmer geworden sind.
Auch für Arbeitgeber – vom Einzelunternehmen bis hin zur GmbH & Co. KG – bietet sich für Versicherungsverträge ab 1995 der Widerruf an – mit der Aussicht, auf bis zu mehr als das Doppelte des Rückkaufswertes zu bekommen: eine Option für einen wirtschaftlichen Exit als Arbeitgeber aus der bAV-Haftung.
Verlust der bAV bei Insolvenz
So wird aus einer Niederlage die Chance auf einen noch höheren Gewinn für Arbeitgeber, der auch für den Arbeitnehmer noch rechtzeitig ein größeres Risiko beseitigt.
Denn sollte der Arbeitgeber insolvent werden, wird der Insolvenzverwalter Direktversicherungen und Entgeltumwandlungen gegenüber dem Versicherer möglichst widerrufen, was den Lebensversicherungsvertrag vernichtet und den Wert der Insolvenzmasse zuführt.
Damit gehen dann auch alle Begünstigungen und Verpfändungen an Arbeitnehmer ins Leere. Arbeitnehmer verlieren dadurch ihre bAV – weil ganz ohne Ansprüche an den Pensionssicherungsverein – komplett oder können eventuelle Forderungen aus der bAV-Zusage zur Insolvenzquote mit meist einstelligen Prozentsätzen anmelden.
Die Autoren sind Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm, Aktuar DAV, Sachverständiger für Versicherungsmathematik.
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