„bAV-System wird komplexer und die Vermittlung schwerer“

Sehen Sie es als angemessen an, dass die Haftung der Arbeitgeber im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells für Betriebsrenten entfällt?

Nein, ganz und gar nicht. In der Vergangenheit wurde sehr auf das Prinzip „der Arbeitgeber haftet immer“ gepocht – und nun soll es auf einmal entfallen, wenn er das Sozialpartnermodell wählt?

Arbeitgeber in der „alten“ bAV-Welt werden anders behandelt, als die Arbeitgeber, die im „neuen“ Sozialpartnermodell sind? Dabei geht es doch um die gleiche Art der Altersvorsorge!

Ich halte die Verpflichtung, dass 15 Prozent der ersparten Sozialversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber mit in den Versorgungsvertrag eingezahlt werden sollen, für sinnvoll – allerdings für alle Entgeltumwandlungsbeiträge, nicht nur im Sozialpartnermodell.

Welchen Einfluss wird die Reform auf die bAV-Vermittlung haben – wird sie leichter oder schwerer?

Wir haben die bAV-Welt vor 2005 mit der pauschalbesteuerten Direktversicherung, die bAV-Welt von 2005 bis 2017 und die neue bAV-Welt ab 2018. Dazu die unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Handhabungen. Das bAV-System wird noch komplexer und die Vermittlung damit schwerer.

Interview: Natalie Lennert

Foto: ESK Cityfinanz / Shutterstock

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