Die Zurückhaltung der Arbeitnehmer ist ein Grund mehr für eine grundlegende Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Doch ein Großteil der Versicherer hat nicht den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen ausreichend verbessert werden, um eine höhere bAV-Verbreitung zu erreichen.
Auch weiterhin legen viele Arbeitnehmer das Thema der Vorsorge generell ad acta.
Sparaufwand überschätzt
Zwar sind sich 92 Prozent aller Beschäftigten bewusst, dass ihre gesetzliche Rente später einmal nicht ausreichen wird und dass sie sich zusätzlich absichern müssen. Trotzdem betreibt bisher nur ein knappes Drittel von ihnen Entgeltumwandlung, wie eine PwC-Umfrage unter 1.000 Arbeitnehmern aller Altersgruppen im vergangenen Jahr ergab.
Die Gründe sind vielfältig: Die einen überschätzen den Sparaufwand, der damit verbunden ist, und schrecken deswegen vor einer Betriebsrente zurück. Andere meinen, ihr Arbeitgeber biete das Modell der Entgeltumwandlung gar nicht an, obwohl es einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt.
Zudem versorgt nur ein Viertel der kleinen und mittelständischen Betriebe mit bis 50 Mitarbeitern seine Mitarbeiter mit den nötigen Auskünften, bei Betrieben mit bis zu 500 Mitarbeitern ist es nur die Hälfte. Selbst große Firmen bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Direkte Kommunikation am Arbeitsplatz
Dabei könnten Unternehmen eine ganz entscheidende Rolle übernehmen, wie die Studie zeigt: Denn die direkte Kommunikation am Arbeitsplatz – sei es in Form von Informationsveranstaltungen oder von Einzelberatungen – gilt bei Beschäftigten als wichtigste und glaubwürdigste Informationsquelle zu diesem Thema.
Dr. Katrin Plein, Leiterin Personenversicherung Produkt Firmenkunden bei der Württembergischen Lebensversicherung, fordert, dass Arbeitgeber, Versicherer und Vermittler neue Wege gehen müssen, um Interesse für die bAV zu wecken.
„So möchten viele Mitarbeiter über moderne, digitale Kommunikationsmedien zum Thema bAV informiert werden. Kreative Lösungen müssen hier nicht zwangsläufig an eine umfassende IT-Infrastruktur des Arbeitgebers geknüpft sein“, sagt sie.
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