Die Eckpunkte der geplanten bAV-Reform sorgen für viel Diskussionsstoff. Die Versicherer befürchten, dass wichtige Rahmenbedingungen, an denen die bessere Verbreitung der bAV bisher scheiterte, nicht ausreichend verbessert werden.
Ende September war es endlich soweit, die Politik reagierte auf die Forderungen nach einer gesetzlichen Weiterentwicklung der Betriebsrente: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verständigten sich mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf eine Reform der bAV.
Massive Kritik der Versicherer
Seit Ende Oktober steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Eckpunkte der geplanten Reform sind aber bereits zuvor medial durchgesickert und sorgen seitdem für viel Diskussionsstoff.
Dies zeigte sich unter anderem auf der diesjährigen DKM in Dortmund, wo Führungskräfte deutscher Versicherer in Hintergrundgesprächen massive Kritik an den Plänen der Großen Koalition übten – dies gilt besonders für das Modell der Zielrente, also der reinen Beitragszusage ohne Arbeitgeberhaftung. Künftig sollen Unternehmen nicht mehr garantieren müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden.
Gesetzgeber rüttelt an Tabu
Eine reine Zusage über die Höhe der Beiträge soll genügen, allerdings unter der Prämisse, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften tarifvertraglich darauf verständigen – das sogenannte „Sozialpartnermodell„.
Mit dieser Neuregelung rüttelt der Gesetzgeber an einem Tabu, denn bisher ist die bAV in Deutschland eng verknüpft mit einer festen Garantiezusage und der Einstandspflicht des Arbeitgebers.
Dies zeigt auch das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), wonach 70 Prozent der befragten Arbeitnehmer die Beibehaltung der Garantien in der bAV befürworten.
Seite zwei: Zielrente als Hoffnung der Arbeitgeber