bAV-Reform: Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat der Betriebsrentenreform der Koalition am Freitag zugestimmt. Beim neuen Modell einer Zielrente entfallen für die Arbeitnehmer dabei Rentengarantien, also fest zugesagte Auszahlungshöhen. Die Tarifpartner, also Arbeitgeber- und -nehmervertreter, müssen die Zielrente dafür vereinbaren.

Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten. Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) kritisierte es, weil lediglich Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft profitierten.
Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten. Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) kritisierte es, weil lediglich Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft profitierten.

Mit dem Gesetz soll die betriebliche Altersvorsorge bei kleineren Betrieben und Geringverdienern ausgebaut werden. Dazu dient auch eine neue Steuerförderung arbeitgeberfinanzierter Betriebsrentenbeiträge für Geringverdiener. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschusst.

In der Grundsicherung im Alter soll es erstmals Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- oder Riester-Renten geben. Bei einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten.

Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten. Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) kritisierte es, weil lediglich Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft profitierten. Notwendige Schritte gegen Altersarmut würden nicht gegangen, sagte sie.

Kartellamt genehmigt Fünfer-Bündnis

In der Zwischenzeit hat das Bundeskartellamt das gemeinsame Betriebsrenten-Angebot von fünf genossenschaftlich geprägten Versicherern genehmigt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ starten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter nun mit ihrem Angebot für Sozialpartner. Ziel sei eine flexible Betriebsrente, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können, teilten die Versicherer mit. (dpa-AFX/kb)

Foto: Shutterstock

 

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